Kreis Steinfurt

Bahn schränkt Regionalverkehr ein

Keine Ticket-Kontrolle

Sonntag, 15. März 2020 - 13:35 Uhr

von dpa

Foto: Roland Weihrauch/dpa

Wegen der Coronavirus-Krise zählt die Deutsche Bahn immer weniger Fahrgäste.

Mit der Coronavirus-Krise wird auch das öffentliche Leben gelähmt. Immer weniger Leute fahren mit Bus und Bahn. Die Deutsche Bahn reagiert nun auf die sinkende Nachfrage. Die Fahrscheinkontrolle entfällt.

Schutz von Fahrgästen und Mitarbeitern

Die Deutsche Bahn wird in den nächsten Tagen ihren Regionalverkehr deutlich einschränken. Damit reagiert das Unternehmen auf die geringe Zahl an Fahrgästen als Folge der Coronavirus-Krise, wie eine Sprecherin in Berlin sagt.

Die Zahl der Züge werde schrittweise an die sinkende Nachfrage angepasst. Ein „Notfahrplan“ sei das nicht.

Außerdem kontrollieren die Zugbegleiter in den Regionalzügen bis auf weiteres die Fahrkarten nicht mehr. Dies geschehe zum Schutz von Fahrgästen und Mitarbeitern, sagte die Sprecherin. Die Schaffner fahren aber weiterhin in den Zügen mit. Zuvor hatte der „Spiegel“ über die Maßnahmen der Bahn berichtet. Demnach sollen die Fahrpläne von Dienstag oder Mittwoch an ausgedünnt werden.

Kulanzregelung

Die Bahn erweitert wegen der außergewöhnlichen Lage auch die Möglichkeiten für die Kunden, ihre Reise zu verschieben oder zu stornieren. „Die Kulanzregelungen gelten in den kommenden Wochen, deshalb ist es nicht erforderlich, sich unverzüglich zu melden“, betonte das Unternehmen. Erstattungen könnten auch noch nach dem gebuchten Reisetag eingereicht werden.

Für alle bis zum 13. März erworbenen Tickets mit Reisedaten zwischen 13. März und 30. April könnten Fahrgäste ihre Fahrt verschieben und den Fahrschein bis zum 30. Juni flexibel für die gebuchte Strecke nutzen. Bei den rabattierten Sparpreisen und Supersparpreisen ist die Zugbindung aufgehoben.

Möglich ist nach Angaben der Bahn auch eine Umwandlung in Reisegutscheine: Bis zum 13. März erworbene Tickets für Reisen bis 30. April können demnach kostenfrei in einen Reisegutschein umgewandelt werden. Dies gelte auch für Sparpreise und Supersparpreise. Anträge zur Umwandlung in einen Reisegutschein könnten auch noch nach dem gebuchten Reisetag abgeschickt werden.