Politik Inland

Lockdown aufgeweicht: Gipfel setzt auf Impfen und Testen

Donnerstag, 4. März 2021 - 05:36 Uhr

von dpa

Kanzlerin Angela Merkel hofft darauf, dass Impfungen und Tests einen Anstieg der Neuinfektionen verhindert. Foto: Markus Schreiber/AP POOL/dpa

Berlin (dpa) - Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektionszahlen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert.

Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Ministerpräsidenten in mehr als neunstündigen Verhandlungen beschlossen. Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Führen in einer Region einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen, werden dort automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.

Bund und Länder erkannten zwar an, dass es bei Bürgern und Wirtschaft den starken Wunsch nach Lockerungen gibt. Sie verwiesen jedoch auf die nach wie vor hohe Zahl der Neuinfektionen und auf das Vordringen der als besonders ansteckend geltenden Virusvarianten. Von der Opposition sowie von kommunaler Ebene kam deutliche Kritik an den Beschlüssen.

Deutschland habe Stärke gezeigt in seiner Reaktion auf die zweite Welle der Pandemie, sagte Merkel nach den Beratungen. „Und jetzt liegt die Aufgabe der Politik darin, die nächsten Schritte klug zu gehen. Es sollen Schritte der Öffnung sein und gleichzeitig Schritte, die uns in der Pandemie nicht zurückwerfen dürfen.“ In Europa gebe es viele Beispiele für eine „dramatische dritte Welle“, sagte die Kanzlerin. „Diese Gefahr, da dürfen wir uns nichts vormachen, besteht auch für uns.“

Merkel betonte aber: „Der Frühling 2021 wird anders sein als der Frühling vor einem Jahr.“ Inzwischen habe man bei der Bekämpfung der Pandemie zwei starke Helfer: die Impfstoffe und die erweiterten Testmöglichkeiten.

Die Kanzlerin machte deutlich, dass die Impfkampagne beschleunigt werden solle. „Wir glauben, dass wir hier noch Steigerungspotenzial haben“, sagte sie. Vereinbart wurde, dass Ende März/Anfang April die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden. Kostenlose Schnelltests - mindestens einer pro Woche für jeden Bürger - sollen von nächster Woche an kommen. Der Bund will die Kosten übernehmen. Bund und Länder erwarten zudem, dass auch Unternehmen als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen.

Schon vom kommenden Montag an sollen nach den Beschlüssen die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Dann werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.

Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen nun in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte folgen. In einzelnen Ländern sind diese bereits offen, jetzt soll das bundesweit zulässig sein. Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.

Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es schon in Regionen geben, in denen lediglich die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel können dann Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen. Erlaubt sein soll dann auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.

Die nächsten Öffnungsschritte werden dem Beschluss zufolge davon abhängig gemacht, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Dann geht es zunächst um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um Kontaktsport im Außenbereich. Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und Freizeitveranstaltungen dran. Auch hier gilt: Bis zu einer 100er Inzidenz soll es höhere Auflagen wie tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang geben, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 Neuinfektionen wegfallen.

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner reagierte enttäuscht auf die Beschlüsse. „Für die Bundesregierung bleibt offenbar der Lockdown das einzig denkbare Rezept. Dabei wäre mit innovativen Konzepten mehr gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben möglich“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte den Funke-Blättern: „Corona-Irrgarten statt klaren Stufenplan: Die Entscheidungen bei der Pandemiebekämpfung sind nur schwer nachvollziehbar. Heute haben wir ein Inzidenz- und Lockerungswirrwarr erlebt, der die Bürgerinnen und Bürger verunsichern wird.“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund nannte die Beschlüsse zu den Corona-Tests zu unkonkret. „Die Organisation liegt bei den Ländern und Kommunen. Wie sich die Eigentests in das System einfügen sollen, wie der Nachweis dokumentiert wird, wie lange er gewisse Zugänge ermöglichen soll, wird leider noch nicht beantwortet“, sagte Hauptgeschäftsfüphrer Gerd Landsberg der „Rheinischen Post“.

Der Plan im Überblick (Quelle: Bundesregierung):

Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum 1. März erfolgt. Angesichts sinkender Infektionszahlen konnten Bereiche der Schule und der Kinderbetreuung wieder öffnen. Auch Friseurbetriebe haben bundesweit unter Hygieneauflagen wieder geöffnet. Außerdem gibt es einzelne weitere Öffnungen in den Ländern. 

Der zweite Öffnungsschritt ist ab dem 8. März vorgesehen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Anzahl von Kunden wieder öffnen. Vorgesehen sind eine Kundin oder ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Ebenfalls ab 8. März können die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetik oder Rasur), sind ein tagesaktueller negativer Covid-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.

Ein dritter Öffnungsschritt ist in den Ländern ab dem 8. März abhängig vom Infektionsgeschehen möglich.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“): eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum
  • Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
  • Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Der vierte Öffnungsschritt  ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich 
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien
  • Kontaktsport in Innenräumen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test)

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.