2G-Kontrollen im Einzelhandel bei sämtlichen Kunden

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ab dem heutigen Tag müssen von sämtlichen Kunden im Einzelhandel die 2G-Nachweise kontrolliert werden. Die viertägige Übergangsregelung, wonach Stichproben ausreichen, sei dann ausgelaufen, teilten die Städte Köln und Bielefeld mit Verweis auf die Coronaschutzverordnung mit.

Ladenbetreiber müssen sich nun die gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweise zeigen lassen - und den Personalausweis oder einen anderen amtlichen Ausweis. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien.

Bereits seit Samstag überprüfen Polizei und Ordnungsämter in Nordrhein-Westfalen, ob die Geschäfte ihren Kontrollpflichten nachkommen. „Wir kontrollieren dabei nicht die Kunden, sondern die Händler“, sagte ein Sprecher der Stadt Bonn.

Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist werde das Ordnungsamt Bielefeld nun stärkere Kontrollen im Einzelhandel durchführen, kündigte eine Stadtsprecherin an.