84-jährige Eheleute wollen Impfung und ziehen vors OVG

84-jährige Eheleute wollen Impfung und ziehen vors OVG

Ein Richterhammer und ein Strafgesetzbuch liegen auf einem Tisch. Foto: picture alliance / dpa

Münster (dpa/lnw) - Zwei über 80 Jahre alte Eheleute aus Essen, die schnell gegen Corona geimpft werden wollen, haben das Oberverwaltungsgericht (OVG) eingeschaltet. Nach Angaben einer Sprecherin haben die beiden 84-Jährigen am Donnerstag Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in der Vorinstanz eingelegt. Dort waren sie am 11. Januar mit ihrem Wunsch gescheitert. Die Eheleute hatten argumentiert, dass sie als über 80-Jährige dem höchsten Risiko ausgesetzt seien und dass es rechtswidrig sei, dass zunächst alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime geimpft würden; auch die, die noch nicht 80 sind.

Das Verwaltungsgericht aber wies das zurück. Das Ehepaar müsse auf die Öffnung der Impfzentren und die Terminvergabe warten. Ein Anspruch auf Impfung bestehe nur im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe. Das Schutzbedürfnis in den Pflegeheime sei ungleich höher. Dies entspreche den Erkenntnissen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Die Über-80-jährigen, die noch in häuslicher Umgebung wohnten, seien deutlich weniger Kontakten ausgesetzt als die Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims. Wann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in der Sache entscheidet, ist offen.