NRW

Besoldungsaffäre Wendt: Keine Anhaltspunkte für Straftaten

Landtag

Dienstag, 26. September 2017 - 12:43 Uhr

von dpa

Der freigestellte Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt. Foto: Ingo Wagner/Archiv

Demnach war der frühere Polizeihauptkommissar Wendt in den letzten Jahren vor seinem Ruhestand immer seltener in seiner Dienststelle erschienen. „Gleichwohl wurde er im Umfang seiner Teilzeitbeschäftigung fortwährend besoldet“, heißt es in der Vorlage, die der Rechtsausschuss am Mittwoch erörtern will.

Seit vielen Jahren sei bei der Polizei in NRW „Gewerkschaftsvorsitzenden eine weitreichende Reduzierung ihrer dienstlichen Inanspruchnahme gebilligt worden“. Diese „Verwaltungsübung“ sei aber nicht in allgemeinverbindlicher Form schriftlich niedergelegt worden.

Die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen rechtfertigten allerdings nicht eine so weitgehende Abwesenheit von der Dienststelle bei Weiterzahlung der Bezüge, erklärte Biesenbach. Belastbare Erkenntnisse über konkrete Anwesenheitszeiten gibt es dem Bericht zufolge jedoch nicht.

Parallel wird in einem Disziplinarverfahren geprüft, ob der 2010 sogar noch beförderte Wendt Nebentätigkeiten und -einkünfte nicht ordnungsgemäß angezeigt hat.