NRW

Bewährungsstrafe für „Sprung-Stampftritt“ auf den Kopf

Freitag, 30. Oktober 2020 - 15:42 Uhr

von dpa

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa

Köln (dpa/lnw) - Mit einem „Sprung-Stampftritt“ hatte ein Fan des 1. FC Köln einem anderen FC-Anhänger im Kölner Stadion auf den Kopf getreten: Für diese Tat hat das Kölner Landgericht einen Angeklagten am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Ursprünglich war der 34-Jährige wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Die beiden Männer waren im Dezember 2018 kurz vor Ende des Fußball-Zweitligaspiels zwischen dem 1. FC Köln und dem VfL Bochum, das der FC mit 2:3 verlor, in Streit geraten. Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer seien „wegen des Spiels in schlechter Stimmung“ gewesen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Bei einer zufälligen Begegnung kurz vor dem Ende der Partie kam es zu einer Rempelei mit anschließender Auseinandersetzung.

Der angeklagte Deutsche streckte seinen Kontrahenten zunächst mit einem Faustschlag nieder. Laut Urteil trat er dann dem bewusstlos am Boden liegenden 26-Jährigen mit einem „Sprung-Stampftritt“ auf den Kopf. Der Mann wurde dadurch leicht verletzt. Er verschluckte aber seine Zunge und drohte zu ersticken. Nur das beherzte Eingreifen eines Ersthelfers rettete ihn vor dem Tod.  

Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess weitgehend gestanden. In einem Täter-Opfer-Ausgleich zahlte er 7500 Euro an das Opfer. Der 26-Jährige gab zu Protokoll, dass er nicht wolle, dass der Angeklagte ins Gefängnis muss. Aufgrund dieser Umstände sei die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden, sagte der Richter. „Wäre nur ein bisschen mehr passiert, wäre der Gang ins Gefängnis unvermeidlich gewesen.“