E-Scooter auf Autobahn geworfen - Urteil: Mordversuch

E-Scooter auf Autobahn geworfen - Urteil: Mordversuch

Ein E-Scooter steht als Beweismittel vor Johannes Kirfel (2.v.l), Richter im Landgericht. Foto: Bernd Thissen/dpa/Archivbild

Bochum (dpa/lnw) - Zwei junge Männer werfen einen E-Scooter auf eine Autobahn im Ruhrgebiet. Jetzt haben die Richter das Urteil gesprochen. Die Täter müssen in Haft.

Nach dem Wurf eines E-Scooters auf die Autobahn 40 in Bochum sind zwei junge Männer wegen Mordversuchs verurteilt worden. Die Richter am Bochumer Landgericht verhängten am Donnerstag dreieinhalb Jahre Haft beziehungsweise drei Jahre Jugendhaft. Die 18 und 22 Jahre alten Deutschen hatten den 25 Kilo schweren E-Scooter eines Mietanbieters am 23. September 2019 vor einer Tunneleinfahrt über eine Absperrung gehievt und aus neun Metern Höhe auf die Fahrbahn geworfen. Mehrere Autos waren in einen Unfall verwickelt worden, schwer verletzt wurde niemand.

„Der E-Scooter wurde quasi auf einen Blindflug geschickt“, sagte Richter Johannes Kirfel beim Urteil. „Die Situation war nicht zu beherrschen.“ Die Angeklagten hätten Riesenglück gehabt, dass nicht mehr passiert sei.

Die beiden angeklagten Freunde hatten sich am Tattag mit Kräuterlikör betrunken. Der 18-Jährige hatte später fast drei Promille Alkohol im Blut. Vor Gericht hatte er erklärt, dass er keinerlei Erinnerung habe. Der 22-Jährige hatte gesagt: „Der Kopf war einfach aus. Wir haben nicht nachgedacht.“

Wegen ihres massiven Alkoholmissbrauchs müssen die Angeklagten einen Teil der Haftstrafe in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen.