Gepfändeter Mops: Oberlandesgericht weist Beschwerde zurück

Gepfändeter Mops: Oberlandesgericht weist Beschwerde zurück

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Münster (dpa/lnw) - Das juristische Tauziehen um Schadenersatz im Fall eines gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mopses geht weiter: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat eine Beschwerde zurückgewiesen, bei der es um die angebliche Befangenheit eines Gutachters ging. Wie ein Sprecher des OLG am Dienstag sagte, wurde der Beschluss am 26. Juni getroffen. Jetzt geht der Zivilprozess vor dem Landgericht Münster weiter.

Die juristischen Verästelungen um das gepfändete Tier sind inzwischen komplex. Im Kern geht es der jetzigen Besitzerin um mehrere Zehntausend Euro Schadenersatz, weil ihr Mops „Edda“ von einem Beamten der Stadt Ahlen als kerngesund verkauft worden sei. Tatsächlich habe sie inzwischen bereits immense Arztkosten unter anderem wegen einer Augenkrankheit des Tieres gehabt, das sie in „Wilma“ umtaufte. Eine Betrugsanzeige gegen den Beamten hatte die Staatsanwaltschaft kürzlich zu den Akten gelegt.

Im Zivilprozess hatte ein Gutachter zu Protokoll gegeben, dass Möpse eine „der am schwersten von Qualzucht betroffenen Rassen“ seien. Der Erwerber eines Mopses könne daher nicht davon ausgehen, dass sein Hund gesund sei. Die Mops-Besitzerin und ihr Anwalt wollten den Gutachter als befangen ablehnen. Das ist mit der aktuellen Entscheidung vom Tisch. Die Verhandlung kann nun am Landgericht Münster fortgeführt werden.