NRW

Gericht kippt Ausgangsbeschränkung im Märkischen Kreis

Dienstag, 13. April 2021 - 20:50 Uhr

von dpa

Arnsberg/Lüdenscheid (dpa/lnw) - Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat am Dienstag in einer Eilentscheidung die Ausgangsbeschränkung im Märkischen Kreis gekippt. Es bestünden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung, teilte das Gericht mit (Az.: 6 L 286/21). Zuvor hatte die „Westfalenpost“ berichtet. Am Abend kündigte die Kreis an, bei Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. Bis auf Weiteres soll die Regelung in Kraft bleiben.

Die vom Märkischen Kreis erlassene Allgemeinverfügung gilt seit dem 9. April. Sie sieht bis auf wenige Ausnahmen täglich eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr vor. Der Kreis will damit private Zusammenkünfte einschränken, die „erheblich zum Infektionsgeschehen beitragen“, hatte es in einer früheren Mitteilung geheißen. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen lag in dem Kreis in den vergangenen drei Wochen mehrfach deutlich über 200. Am Dienstag lag der Wert bei 201,6.

Zwar verfolge die Ausgangsbeschränkung angesichts der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens im Märkischen Kreis einen legitimen Zweck, räumte das Gericht ein. Allerdings stelle das Infektionsschutzgesetz in seiner derzeitigen Fassung für die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen hohe Anforderungen. Danach seien sie nur zulässig, sofern ansonsten eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens „erheblich“ gefährdet wäre.

Dies allerdings habe der Märkische Kreis in seiner Allgemeinverfügung nicht hinreichend dargelegt. Es spreche vielmehr Vieles für eine nur sehr begrenzte Wirkung der Ausgangsbeschränkung. Der Kreis hätte begründen müssen, warum gerade private Kontakte zur Nachtzeit im Kreisgebiet einen ins Gewicht fallenden Anteil am gesamten Infektionsgeschehen haben sollen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erhoben werden.

Landrat Marco Voge (CDU) erklärte laut einer Mitteilung am Abend: „Das Thema hat aktuell eine große landes- und bundespolitische Tragweite. Darum stehen wir im engen Austausch mit dem Ministerium, das uns ausdrücklich dazu aufgefordert und darin bestärkt hat, in dieser Fragestellung eine Entscheidung der nächsthöheren Instanz herbeizuführen.“ Bis auf weiteres bleibe die Allgemeinverfügung des Kreises in Kraft, hieß es weiter.