NRW

Gericht kippt generelle Maskenpflicht für Lehrer in Münster

Freitag, 27. November 2020 - 18:02 Uhr

von dpa

Münster (dpa/lnw) - Eine generelle Maskenpflicht für Lehrer in Münster ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden. Es gab dem Eilantrag eines Lehrers gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt vom 20. November statt. Diese Regel sei unverhältnismäßig, heißt es zur Begründung in der Mitteilung des Gerichts. Die Stadt könne die Notwendigkeit für eine verschärfte Maskenpflicht nicht auf hohe Infektionszahlen stützen. Münster hatte am 27. November 56,8 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner und hat damit den niedrigsten Wert in Nordrhein-Westfalen (Az.: 5 L 1008/20, nicht rechtskräftiger Beschluss).

Die Stadt kündigte noch am Nachmittag an, vor das Oberverwaltungsgericht ziehen zu wollen. Die niedrigen Infektionszahlen seien mit Schutzmaßnahmen erreicht worden, die über die Vorgaben des Landes hinaus gegangen seien. Daher sei die Entscheidung des Gerichts nur schwer nachvollziehbar.

Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) sagte laut Mitteilung: „Selbstverständlich akzeptieren wir die Autorität der Gerichte und werden den Beschluss umgehend umsetzen, bis unsere Position in der nächsten Instanz erneut abgewogen wird. Ich gehe davon aus, dass der richterliche Beschluss von heute keinen Bestand haben wird.“