NRW

Kein Zugang zu Schweinezuchtbetrieb-Akten für Tierschützer

Freitag, 19. Juli 2019 - 13:59 Uhr

von dpa

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Foto: Guido Kirchner/Archivbild

Münster (dpa/lnw) - Eine Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Akten über einen Schweinezuchtbetrieb. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster laut einer Mitteilung vom Freitag entschieden. Die Tierschutzvereinigung hatte beim Kreis Steinfurt beanstandet, dass in einem Zuchtbetrieb Sauen in zu kleinen Gitterboxen gehalten würden. Die Organisation beantragte Akteneinsicht und eine Beteiligung an dem Verwaltungsverfahren zu tierschutzrechtlichen Maßnahmen. Als der Kreis dies ablehnte, erhoben die Tierschützer Klage.

Dabei beriefen sie sich auf das „Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereinigungen“ („TierschutzVMG NRW“). Das OVG wies die Klage ab und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Denn das entsprechende Gesetz, das von Anfang an befristet war, sei zum 31. Dezember 2018 außer Kraft getreten. Somit könne sich der Kläger auch nicht darauf berufen. Das OVG hat keine Revision zugelassen.