NRW

Keine Sicherungsverwahrung für vorbestraften Schwarzfahrer

Donnerstag, 21. Juni 2018 - 16:36 Uhr

von dpa

Polizeifahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht. Foto: Rolf Vennenbernd/Archiv

Paderborn (dpa/lnw) - Ein notorisch krimineller Schwarzfahrer ist in Paderborn um die vom Sachverständigen empfohlene Sicherungsverwahrung herumgekommen. Das Landgericht verurteilte den Mann am Donnerstag zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall, versuchte unbefugte Nutzung eines Autos und Schwarzfahrens.

Der Mann war im Oktober 2017 als Schwarzfahrer erwischt worden. Als Bundespolizisten seine Personalien überprüfen wollten, türmte er und versuchte, ein Auto zu kapern. Weil er auch noch mit einem Messer herumfuchtelte, hatten die Polizisten zunächst Warnschüsse abgegeben und dann scharf geschossen. Wegen eines Durchschusses des Oberschenkels bleibe der Mann möglicherweise leicht gehbehindert. Die Schüsse seien aber gerechtfertigt gewesen, befand das Gericht am Donnerstag.

Es war die 20. Verurteilung des Heroinabhängigen seit 1996. Unter anderem hatte er eine 70-jährige Frau überfallen. Ein Psychiater hatte ihm einen Hang zu Straftaten attestiert und die Sicherungsverwahrung empfohlen. Doch das Gericht befand, dafür lägen die Voraussetzungen in diesem Fall nicht vor. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre Haft und Sicherungsverwahrung beantragt. Das Verhalten des Angeklagten sei eine „massive Nummer“ gewesen.