NRW

Laumann: Freiheiten für Bewohner von Pflegeheimen

Samstag, 12. Juni 2021 - 16:26 Uhr

von dpa

Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, spricht. Foto: Marcel Kusch/dpa/Archivbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat daran erinnert, dass in stationären Pflegeeinrichtungen inzwischen weitgehende Freiheiten für Bewohner und Besucher gelten. Quarantänemaßnahmen sollen für geimpfte oder genesene Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr notwendig werden, wenn sie nach einem Kontakt mit einer infizierten Person negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Auch dürfe es in Einrichtungen ohne Zustimmung des Gesundheitsministeriums keine Besuchseinschränkungen geben, falls es dort zu einem Infektionsgeschehen komme.

„Es ist nicht akzeptabel, wenn Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht infiziert sind und bereits über einen vollständigen Impfschutz verfügen, in Einzelzimmer-Quarantäne müssen. Das ist nicht nachvollziehbar und widerspricht der geltenden Rechtslage“, erklärte Laumann am Samstag laut einer Mitteilung des Ministeriums. „Ich möchte, dass diese Menschen ihre geliebten Angehörigen jederzeit sehen können. Mit den Impfungen erhalten die Menschen in den Pflegeeinrichtungen auch ihre Freiheit und Selbstbestimmung zurück.“ Gerade die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen und ihre Angehörigen hätten in der Pandemie besonders unter den Kontaktbeschränkungen gelitten.

Das Ministerium stellte klar, dass Heimbewohner so viele geimpfte und genesene Besucher empfangen dürfen, wie sie wollen. „Für die Besuche gelten keine zeitlichen Einschränkungen, sie dürfen täglich zeitlich uneingeschränkt Besuch empfangen“, hieß es. Auch gebe es für geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher keine Beschränkung der Besucherzahl.

Gemeinschaftsveranstaltungen wie Singen oder Kochen seien erlaubt. Daran teilnehmen dürften Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte der Einrichtungen und direkte Angehörige sowie für die Programmgestaltung erforderliche Personen. Die bekannten Hygieneregeln seien einzuhalten. „Maskenpflicht besteht dabei nur für Personen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind“, betonte das Ministerium.

Für geimpfte oder genesene Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht positiv getestet wurden, seien Zimmerquarantänen untersagt. „Sie dürfen die Einrichtung uneingeschränkt verlassen und zurückkehren.“ Für sie gelte auch keine Coronatestpflicht und keine Maskenpflicht in der Einrichtung.