NRW
Ministerium: Kein Schnelltest bei Kosmetikerin
Freitag, 5. März 2021 - 17:40 Uhr
Düsseldorf (dpa/lnw) - Besuche zum Beispiel für Gesichtsbehandlungen in Kosmetikstudios sind ab Montag komplizierter als gedacht: Laut der neuen Corona-Schutzverordnung müssen Kunden ein „tagesaktuelles“ negatives Testergebnis vorlegen - allerdings darf man den Test nicht direkt vor Ort machen. Gültig sind nur Bescheinigungen einer offiziellen Teststelle.
„Das Ergebnis muss von einer Teststelle bestätigt sein. Insofern kann der Test nicht bei der Kosmetikerin gemacht werden. Bei einer ärztliche Behandlung sieht das anders aus, da der Arzt oder die Ärztin eine Teststelle im Sinne der Corona-Testungsverordnung ist“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag.