NRW

Neue Coronaschutz-Verordnung erlaubt ab 20. Juni Abi-Partys

Samstag, 20. Juni 2020 - 10:26 Uhr

von dpa

Eine Schülerin unterstreicht das Wort „Abitur“ an der Tafel. Foto: picture alliance/dpa/Archivbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein kleiner Trost für die Abiturienten in NRW: Einen echten Abi-Ball mit Eltern und Verwandten wird es durch Corona dieses Jahr zwar nicht geben, aber die Schüler dürfen unter sich feiern. Dafür wurde die Coronaschutz-Verordnung extra noch einmal verändert.

Gute Nachricht für Tausende Schüler in NRW: Ab Samstag (20. Juni) sind Abschluss- inklusive Abi-Partys ohne Eltern wieder erlaubt. Dies geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes hervor, die am Freitag veröffentlich wurde. Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten mitbringen, jede Party muss mindestens zwei Tage vorher bei den Gesundheitsbehörden angemeldet werden. Diese können die Feiern bei einem lokalen Corona-Ausbruch auch verbieten.

Der neue Absatz in der Schutzverordnung erlaubt „ausschließlich interne und jeweils einmalige selbst organisierte Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen außerhalb von Schulanlagen und Schulgebäuden“, wenn sichergestellt ist, dass nur die jeweiligen Schüler der Klasse oder des Jahrgangs kommen.

Zuletzt waren bereits Lockerungen für Feste „aus einem herausragenden Anlass“ wie Hochzeits-, Tauf-, oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern zulässig. Unter anderem weil ein Abschlussjahrgang oftmals mehr als 50 Schülerinnen und Schüler umfasst, wurde der Sonder-Passus ergänzt - so dass jetzt auch mehr Menschen gemeinsam feiern können.