NRW

NRW: Vorerst keine Anwendung mehr von neuem Bußgeldkatalog

Freitag, 3. Juli 2020 - 17:40 Uhr

von dpa

Ein Tempomessgerät steht während einer Pressevorführung an der Straße. Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Archiv/Symbolbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der umstrittene neue Bußgeldkatalog mit höheren Strafen für Raser soll in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht mehr angewendet werden. Das Düsseldorfer Innenministerium hat einen entsprechenden Erlass an die Bußgeldstellen und Polizeibehörden gesandt. Das Ministerium betonte am Freitag aber, dass es selbst den Bußgeldkatalog nicht zurück nimmt - sondern die Behörden in dem Erlass nur über die neue Linie des Bundesverkehrsministeriums informiert.

Neue und laufende Bußgeldverfahren sollen nach der Rechtslage vor dem 28. April 2020 - also der alten Straßenverkehrsordnung - behandelt werden. Zum Umgang mit bereits bestandskräftigen Bescheiden werde sich das Bundesverkehrsministerium nach Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium äußern.

Der Hintergrund der komplizierten Anweisung an die Behörden: Die Straßenverkehrsordnung ist Sache des Bundes. Der wiederum hatte die Länder am Donnerstag aufgefordert, ab sofort den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Eine einheitliche Linie fand man dabei nicht, wodurch am Freitag zunächst einzelne Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen bekannt gaben, zum alten Bußgeldkatalog zurückzukehren.

Der neue Bußgeldkatalog sah unter anderem ein Monat Führerscheinentzug vor, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die Bestimmungen zuletzt selbst „unverhältnismäßig“ genannt. Am Donnerstag wurde dann bekannt, dass ein Formfehler im Gesetz steckt - der es in Teilen ungültig macht.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium betonte daher, dass die „Umsetzung der Hinweise“ des Bundesverkehrsministeriums „lediglich dazu dient, den Behörden für die Übergangszeit bis zur Heilung des formalen Mangels der Verordnung Handlungssicherheit zu geben.“