NRW

NRWs Corona-Regeln für Bordelle

Mittwoch, 16. September 2020 - 07:15 Uhr

von dpa

Eine Prostituierte steht in einem Bordell am Fenster ihres Arbeitszimmers. Foto: Markus Scholz/dpa/Symbolbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Lüften, Händewaschen, und immer schön einzeln: Nordrhein-Westfalen hat nun auch für Bordelle und Prostituierte Corona-Regeln aufgestellt. Sie finden sich in der überarbeiteten Anlage zur Coronaschutzverordnung - und sind recht detailliert. Das Land schreibt darin unter anderem vor, dass nur „Einzelkontakte“ angeboten werden dürfen: „Andere Personen dürfen sich während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung nicht im Raum befinden.“ Auch sei das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Kontakt zwischen Kunden und Prostituierten „ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten“.

Umfangreich sind auch die Regelungen, die für die Zeit direkt nach dem Kundenkontakt gelten. Etwa müssen die Räume, in denen sexuelle Dienstleistung erbracht wurden, für 15 Minuten gelüftet werden. Zudem wird beiden Seiten auferlegt, sich vorher und nachher die Hände zu waschen, beziehungsweise zu desinfizieren. Von Prostituierten oder Bordellbetreibern gestellte Bettwäsche muss nach jedem Kunden gewechselt werden. Ähnliches gilt für die Outfits: „Bei der Dienstleistung getragene Kleidung soll nach jedem Kontakt gewechselt und/oder gereinigt werden.“

Hintergrund für die nun aufgestellten Hygieneregeln ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Es hatte entschieden, dass Bordellbetreiber und Prostituierte ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise in NRW vorläufig wieder anbieten dürfen. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen sei derzeit nicht mehr verhältnismäßig.