NRW

OVG Münster verhandelt Streit um Windpark vor Sylt

Mittwoch, 24. Februar 2021 - 17:15 Uhr

von dpa

An der Aussenfassade am OVG hängt eine Hinweistafel mit den Schriftzügen: "Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen". Foto: Guido Kirchner/dpa/Archivbild

Münster (dpa) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) beschäftigt sich am 11. März mit dem Offshore-Windpark Butendieck 35 Kilometer westlich von Sylt. Der Naturschutzbund Deutschland klagt in einem Berufungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Nabu fordert die Behebung eines Umweltschadens und beruft sich dabei auf das Umweltschadensgesetz. Durch den Windpark sind nach Auffassung des Klägers mit dem Pracht- und Sterntaucher zwei Vogelarten weiträumig und für die Population gefährlich vertrieben worden. Das OVG mit Sitz in Münster ist zuständig, weil die Bundesrepublik vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn in der Sache vertreten wird. Wie eine Behebung des Schadens aussehen könnte, ist noch nicht Teil des Verfahrens vor dem OVG.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen. Die Richter sahen kein Verschulden beim Betreiber der Anlage. Der Offshore-Windpark in der Nordsee ist laut Gericht zwischen April 2014 und August 2015 für 1,3 Milliarden Euro gebaut worden und hat bislang 80 Windenergieanlagen. Der Park befindet sich innerhalb des im Jahr 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes „Östliche Deutsche Bucht“. Laut OVG beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auch mit dem Windpark. Dabei geht es um die Bau- und Betriebsgenehmigungen durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg.