NRW

Prozess um Wuppertaler „Scharia-Polizei“ wird neu aufgerollt

Montag, 20. Mai 2019 - 03:36 Uhr

von dpa

Ein Mann schaut auf die Berichterstattung über die „Scharia-Polizei“ im Internet. Foto: Oliver Berg/Archivbild

Wuppertal (dpa/lnw) - War das Tragen von Warnwesten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ strafbar oder nicht? Vor fünf Jahren patrouillierten Islamisten in den Westen durch Wuppertal. Vom Landgericht wurden sie freigesprochen, doch nun beginnt die vom Bundesgerichtshof angeordnete Neuauflage.

Fünf Jahre nach dem Auftritt der selbst ernannten „Scharia-Polizei“ in Wuppertal beschäftigt sich die Justiz erneut mit dem Fall. Vor dem Wuppertaler Landgericht beginnt heute die Neuauflage des Prozesses gegen sieben Angeklagte. Der Bundesgerichtshof hatte die Freisprüche der Männer aufgehoben und die Neuauflage angeordnet.

Islamisten waren in Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“ durch Wuppertal gezogen. Damals kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift „Shariah Controlled Zone“ (Scharia-kontrollierte Zone). Auf ihnen sind Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. Dabei beriefen sie sich auf die Scharia, das islamische Recht.

Die Islamisten hatten ihren Auftritt selbst gefilmt und ins Internet gestellt. Der mutmaßliche Initiator Sven L. war, als die Aktion Wellen schlug, zurückgerudert: „Der Name war vielleicht sehr provokant. Vielleicht war es auch ein Fehler von uns“, sagte er damals in einer Video-Botschaft. Das Verfahren gegen L. war wegen anderer, schwerwiegenderer Vorwürfe gegen ihn eingestellt worden. Er soll aber am kommenden Freitag als Zeuge aussagen.