NRW

Quarantänepflicht für Reisende rechtlich schwierig

Dienstag, 12. Mai 2020 - 14:17 Uhr

von dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine Quarantänepflicht für Reiserückkehrer ist aus Sicht des Münsteraner Verwaltungswissenschaftlers Janbernd Oebbecke rechtlich schwierig. Noch feinere Differenzierungen für mehr Rechtssicherheit der Länder-Verordnungen würden allerdings sowohl die Akzeptanz der Bürger als auch die staatliche Kontrolle erschweren, sagte der Rechtsprofessor am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

Am Montag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die grundsätzliche Quarantänepflicht außer Vollzug gesetzt. Aus dem Ausland Einreisende könnten nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige eingestuft werden, urteilte der Senat.

„Der Hintergrund ist in jeder Hinsicht unsicher“, sagte Oebbecke. Das gelte sowohl für das Wissen über die Ansteckungswege als auch für die Frage, ob die Infektionslage in anderen Ländern aufgrund unterschiedlicher Test-Praxis überhaupt vergleichbar sei.

Derzeit muss sich jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Für Menschen, die mit einer Ausnahmegenehmigung einreisen - also etwa für Berufspendler - gilt diese Pflicht allerdings nicht. Unter rein gesundheitlichen Gesichtspunkten seien solche Unterschiede nicht einleuchtend, wandte Oebbeck ein.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) dringt darauf, die Quarantäne-Maßnahmen zu lockern. „Da bin ich mit meiner Amtskollegin aus Rheinland-Pfalz und dem Kollegen aus dem Saarland einer Meinung“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Dienstag).

Falls kein Bund-Länder-Konsens in der Frage zu erzielen sei, könne NRW seine Corona-Einreiseverordnung am 30. Mai im Alleingang auslaufen lassen, sagte Oebbecke. Dies betreffe dann aber nur die Quarantäne - nicht die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu entscheidende Frage der Kontrollen an deutschen Außengrenzen.