NRW

Was darf in die Gratis-App des Deutschen Wetterdienstes?

Donnerstag, 12. Dezember 2019 - 17:42 Uhr

von dpa

Karlsruhe (dpa) - Regenwahrscheinlichkeit, Sonnenaufgang, UV-Strahlung: Mit Wetter-Apps holen sich Nutzer alle möglichen meteorologischen Daten auf ihr Handy. Das muss seinen Preis haben, meinen private Anbieter. Sie laufen Sturm gegen eine Behörden-App - steuerfinanziert und umsonst.

Wie viel Wettervorhersage darf in eine staatlich finanzierte Gratis-App für Unwetterwarnungen? Diese Frage beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Ein privater Konkurrent geht dort gegen die „WarnWetter-App“ des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vor. Der meteorologische Dienst der Bundesrepublik will auch allgemeine Vorhersagen wie Regenradar, Blitzortung oder UV-Strahlung kostenlos anbieten. Das Urteil wird am 12. März verkündet, wie es nach der Verhandlung in Karlsruhe hieß. (Az. I ZR 126/18)

Geklagt hat das Bonner Unternehmen WetterOnline, das ebenfalls eine Wetter-App anbietet. „Uns geht es darum, dass es einen fairen Wettbewerb gibt“, sagte Geschäftsführer Joachim Klaßen. An der Entwicklung der App und der Berechnung der Daten dahinter arbeiteten viele Menschen. „Das alles muss ja irgendwie finanziert werden.“

Das kostenlose Angebot von WetterOnline enthält deshalb Anzeigen. Die werbefreie Variante müssen Nutzer kaufen. Klaßen kritisiert: Wenn der DWD mit Steuergeld eine Gratis-App ohne Werbung am Markt anbiete, würden sich die Nutzer verständlicherweise dafür entscheiden.

Der Wetterdienst mit Sitz in Offenbach ist eine Bundesbehörde. Sein Auftrag ist in einem eigenen Gesetz genau festgelegt. Zu diesen Aufgaben gehört die Herausgabe amtlicher Unwetterwarnungen.

Diese Warnungen stünden in der App auch im Vordergrund, sagte DWD-Vorstandsmitglied Hans-Joachim Koppert. Damit die Menschen die Wetterlage richtig verstehen könnten, sei es aber notwendig, mehr Informationen bereitzustellen. Bei einer Gewitterwarnung wolle der Nutzer auch das Radarbild anschauen - „um zu sehen, wo kommt das her, wo zieht das hin, intensiviert sich das vielleicht“, sagte Koppert. „Wir verstehen unter Warnung eben mehr als die bloße Warnung.“

Solange der Rechtsstreit läuft, bietet auch der Wetterdienst seine „WarnWetter-App“ in der Vollversion nur noch gegen Bezahlung an, für einmalig 1,99 Euro. Denn das Landgericht Bonn hatte dem DWD 2017 die App in ihrer ursprünglichen Form verboten. Das Oberlandesgericht Köln hob dieses Urteil 2018 auf: Der Wetterdienst handele nicht geschäftlich, sondern erfülle nur seine gesetzlichen Aufgaben. Dazu gehöre es, meteorologische Dienstleistungen für die Allgemeinheit zu erbringen. Die Anwendung von Wettbewerbsrecht scheide deshalb aus.

Das letzte Wort haben nun die obersten Zivilrichter des BGH. Sie scheinen ihre Zweifel zu haben, ob die Vollversion wirklich eine reine „WarnWetter-App“ ist, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch in der Verhandlung am Donnerstag andeutete. Bleibt es bei dieser Einschätzung, dürfte das OLG-Urteil also keinen Bestand haben.

Der BGH-Anwalt des DWD sagte, der Wetterdienst müsse mit seinen Warnungen möglichst viele Menschen erreichen. Die App brauche deshalb eine gewisse Attraktivität, sonst würde sie sich niemand aufs Handy laden. Der BGH-Anwalt von WetterOnline kritisierte diese Argumentation: Nach dieser Logik könnte der Wetterdienst ja gleich noch politische Nachrichten oder Sportergebnisse integrieren.