Weihnachtsbaum-Anbieter dürfen verkaufen: Aber Baumärkte zu

Weihnachtsbaum-Anbieter dürfen verkaufen: Aber Baumärkte zu

Tannenbäume in Töpfen werden zum Verkauf angeboten. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Weihnachtsbaum-Anbieter in Nordrhein-Westfalen haben sich erleichtert über die Ausnahmeregelung für Christbäume in den Shutdown-Beschlüssen des Bundes und der Länder geäußert. „Das ist eine gute Botschaft für die Käufer“, sagte der Vorsitzende des Fachbereichs im NRW-Landesverband Gartenbau, Eberhard Hennecke, am Montag der Deutschen Presse-Agentur. „Sie müssen jetzt nicht hektisch bis Dienstagabend einen Baum finden, sondern können sich etwas mehr Zeit lassen.“ Der Handel muss ab Mittwoch mit Ausnahme von Geschäften für den alltäglichen Bedarf (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien) schließen. Der Weihnachtsbaumverkauf ist davon ausgenommen.

Allerdings gebe es für Christbaum-Anbieter an Baumärkten noch Probleme, beklagte Hennecke. Baumärkte müssen nämlich nach den Beschlüssen ab Mittwoch schließen, Weihnachtsbaumverkäufe seien oft auf dem Gelände der Märkte oder sogar in den Gartenfreiflächen im Gebäude selbst untergebracht und müssten deshalb trotz der grundsätzlichen Genehmigung auch den Verkauf einstellen.

„Wir müssen deshalb dieses Jahr rund 20 000 Bäume verbrennen“, sagte etwa der Forstwirt Claudius Koch aus Eslohe-Bremke im Sauerland. Er biete nur an Baumärkten und großen Möbelhäusern Weihnachtsbäume. „Wenn da die Schranke zu ist, kommen auch für uns keine Kunden mehr.“ Das bedeute für ihn in dieser Saison sechsstellige Verluste.

Der Sprecher des Handelsverbandes Heimwerken, Bauen, Gärten (BHB), Jörn Brüningholt, sagte, es liefen noch Gespräch mit Behörden, ob Weihnachtsbaumverkäufe von Freiflächen der Baumärkte oder beschrankten Parkplätzen weg an andere Stellen in der Nähe verlagert werden könnten. Das betreffe auch Tierfutter, dessen Verkauf ebenfalls erlaubt bleibt.