Weitergabe von Staatsgeheimnissen: Zweieinhalb Jahre Haft

Weitergabe von Staatsgeheimnissen: Zweieinhalb Jahre Haft

Blick auf den Eingang zum Oberlandesgericht. Foto: Rolf Vennenbernd/Archivbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Für die Weitergabe von Staatsgeheimnissen ist ein ehemaliger Mitarbeiter der Rüstungsindustrie zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 56-Jährige Ex-Journalist habe den geheimen Finanzplan des Bundesverteidigungsministeriums an einen befreundeten ehemaligen Kampfpiloten der Bundeswehr weitergegeben, befand das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Freitag.

Der 60-Jährige ehemalige Pilot, ebenfalls zur Tatzeit in der Rüstungsindustrie beschäftigt, wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beide waren nach Bekanntwerden der Vorwürfe arbeitslos geworden, der Ex-Pilot büßte zudem seine Pensionsansprüche ein.

Den detaillierten Finanzplan für einzelne Rüstungsprojekte hatte der 56-Jährige aus dem Büro eines Bundestagsabgeordneten bekommen, der im Verteidigungsausschuss saß. „Es versteht sich von selbst, dass jeder ausländische Geheimdienst ein großes Interesse an einem solchen Dokument hat“, sagte der Vorsitzende Richter.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ließ das Dokument Rückschlüsse auf die Schlagkraft von Bundeswehr und Nato zu. Beide Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.