Wirtschaft

Kein Geld zurück bei Technik-Panne am Flughafen

Dienstag, 15. Januar 2019 - 14:00 Uhr

von dpa

Karlsruhe (dpa) - Flugpassagiere können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Ausgleichszahlung beanspruchen, wenn ein Systemausfall am Abflugterminal ihre Verspätung verursacht hat.

Ein mehrstündiger Ausfall aller Computersysteme an den Abfertigungsschaltern eines Terminals könne außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung der EU begründen, urteilte der für das Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH am Dienstag in Karlsruhe.

Ein Flugunternehmen könne solch ein Ereignis nicht beherrschen, da es nicht in seinen Verantwortungsbereich falle.

Mit zwei Klagen wollten fünf Passagiere jeweils 600 Euro von British Airways erstreiten, weil ihr Flug von New York fast drei Stunden Verspätung hatte, so dass sie ihren Anschluss in London nach Stuttgart nicht mehr erreichen konnten. Sie kamen schließlich mehr als neun Stunden verspätet am Ziel an. Schon das Landgericht Stuttgart hatte die Klagen gegen British Airways abgewiesen. (X ZR 15/18 und X ZR 85/18)