Wirtschaft

Senatorin: Mietniveau in Berlin ist aus den Fugen geraten

Sonntag, 23. Februar 2020 - 10:40 Uhr

von dpa

Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher: „Politik hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass sich Menschen ein Dach über dem Kopf leisten können.“. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin (dpa) - In Berlin ist das bundesweit einmalige Mietendeckel-Gesetz in Kraft getreten. Aus Sicht der zuständigen Senatorin bringt es das Mietniveau wieder ins Lot. Das allein reiche aber nicht.

Der Berliner Mietendeckel nimmt nach Einschätzung von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher vielen Menschen die Sorge vor der nächsten Mieterhöhung.

Das am Sonntag in Kraft getretene Gesetz, bringe „das aus den Fugen geratene Mietniveau in Berlin wieder in eine Balance“, betonte die Linken-Politikerin. „Politik hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass sich Menschen ein Dach über dem Kopf leisten können“, sagte Lompscher. „Auch wenn das Gesetz voraussichtlich gerichtlich überprüft wird, sind wir zuversichtlich.“

CDU und FDP in Berlin haben bereits angekündigt, das umstrittene Gesetz vor dem Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Opposition und Immobilienwirtschaft haben in den vergangenen Monaten immer wieder kritisiert, es sei juristisch nicht haltbar, gefährde Arbeitsplätze und trage nicht dazu bei, die Mietensteigerung zu bremsen, die in Berlin in den vergangenen Jahren deutlicher zu spüren war als in vielen anderen Städten.

Lompscher betonte, dass der Mietendeckel allein nicht ausreiche. Daneben sei mehr bezahlbarer Neubau unverzichtbar, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. „Der Neubau wurde ganz bewusst vom Mietendeckel ausgenommen, denn die kommenden fünf Jahre sollen intensiv genutzt werden, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt spürbar zu verbessern“, sagte die Senatorin.

Das Mietendeckel-Gesetz ist auf fünf Jahre befristet. Davon ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die seit 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. Dabei werden die meisten Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 eingefroren - an dem Tag hatte der Senat erste Eckpunkte beschlossen. Wird eine Wohnung künftig wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Von 2022 an dürfen die Mieten zum Inflationsausgleich um bis zu 1,3 Prozent jährlich steigen.

Vorgesehen ist auch die Möglichkeit, gegen überhöhte Mieten, die die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten, zu klagen und Geld zurückzufordern. Dieser Teil soll aber erst in etwa neun Monaten in Kraft treten. Bei Verstößen gegen das Mietendeckel-Gesetz droht Vermietern bis zu 500.000 Euro Bußgeld.