Emsdetten
Verschärfte Maskenpflicht
Neue Coronaschutzverordnung aktiv
In einer neuen, nun geltenden Coronaschutzverordnung hat das Land Nordrhein-Westfalen die Maßnahmen nachjustiert. Die Stadt Emsdetten hat eine neue Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 32 erlassen – hier kostenlos downloadbar.
Allgemeinverfügung Stadt Emsdetten (109 kB)
Sonnenstudios dürfen öffnen
Die Neuerungen: Zur Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf Parkplätzen kommen Bushaltestellen und Taxiständen. Ebenso neu: Zwischen 23 und 6 Uhr darf kein Alkohol verkauft werden, auch nicht an Tankstellen. Wochenmärkte mit Lebensmittel-Schwerpunkt bleiben erlaubt, auch vereinzelte Musikschulangebote.
Um die Coronaschutzverordnung kreiseinheitlich zu handhaben, haben sich die Kommunen zudem auf folgende Regelungen geeinigt:
- Kranzniederlegungen am Volkstrauertag sind zulässig: mit reduzierter Teilnehmerzahl, ohne Blasorchester/Gesang
- Nach Beerdigungen sind Feierlichkeiten im öffentlichen Raum verboten. Dies betrifft etwa Beerdigungskaffees in Gaststätten. Die Anzahl der Beerdigungsteilnehmer ist nicht begrenzt. Allerdings sind teils kirchliche Vorgaben zu beachten.
- Bei standesamtlichen Trauungen sind zehn Personen im Trauzimmer zugelassen. Abweichend zur bisherigen Regelung dürfen sich außerdem nur zehn Personen mit Alltagsmaske vor dem Standesamt aufhalten.
- Proben von Orchestern und Chören sind unzulässig. Nur der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist gestattet.
- Sämtliche Floh- und Weihnachtsmärkte sind zunächst bis 30.11. verboten.
- Der Betrieb von Sonnenstudios ist zulässig.
- Gruppenangebote von Kindergärten auf privatem Gelände im Freien sind zulässig.