Emsdetten

Verschärfte Maskenpflicht

Neue Coronaschutzverordnung aktiv

Freitag, 6. November 2020 - 18:00 Uhr

von Newsdesk

Foto: Bernd Oberheim

In einer neuen, nun geltenden Coronaschutzverordnung hat das Land Nordrhein-Westfalen die Maßnahmen nachjustiert. Die Stadt Emsdetten hat eine neue Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 32 erlassen – hier kostenlos downloadbar.

Allgemeinverfügung Stadt Emsdetten (109 kB)

Sonnenstudios dürfen öffnen

Die Neuerungen: Zur Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf Parkplätzen kommen Bushaltestellen und Taxiständen. Ebenso neu: Zwischen 23 und 6 Uhr darf kein Alkohol verkauft werden, auch nicht an Tankstellen. Wochenmärkte mit Lebensmittel-Schwerpunkt bleiben erlaubt, auch vereinzelte Musikschulangebote.

Um die Coronaschutzverordnung kreiseinheitlich zu handhaben, haben sich die Kommunen zudem auf folgende Regelungen geeinigt:

  • Kranzniederlegungen am Volkstrauertag sind zulässig: mit reduzierter Teilnehmerzahl, ohne Blasorchester/Gesang
  • Nach Beerdigungen sind Feierlichkeiten im öffentlichen Raum verboten. Dies betrifft etwa Beerdigungskaffees in Gaststätten. Die Anzahl der Beerdigungsteilnehmer ist nicht begrenzt. Allerdings sind teils kirchliche Vorgaben zu beachten.
  • Bei standesamtlichen Trauungen sind zehn Personen im Trauzimmer zugelassen. Abweichend zur bisherigen Regelung dürfen sich außerdem nur zehn Personen mit Alltagsmaske vor dem Standesamt aufhalten.
  • Proben von Orchestern und Chören sind unzulässig. Nur der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist gestattet.
  • Sämtliche Floh- und Weihnachtsmärkte sind zunächst bis 30.11. verboten.
  • Der Betrieb von Sonnenstudios ist zulässig.
  • Gruppenangebote von Kindergärten auf privatem Gelände im Freien sind zulässig.