Neuenkirchen
41-jährige Neuenkirchenerin zu Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt
Falsche Ohnmacht schützt nicht
Mittwoch, 15. Juli 2020 - 17:00 Uhr
In Abwesenheit der Angeklagten verurteilte die Richterin am Amtsgericht Rheine jetzt eine 41-jährige Frau aus Neuenkirchen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro bei 90 Tagessätzen à 20 Euro. Sie war mehrfach, aber nicht einschl...