Neuenkirchen

41-jährige Neuenkirchenerin zu Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt

Falsche Ohnmacht schützt nicht

Mittwoch, 15. Juli 2020 - 17:00 Uhr

von Monika Koch

Foto: Lukas Wiedau

In Abwesenheit der Angeklagten verurteilte die Richterin am Amtsgericht Rheine jetzt eine 41-jährige Frau aus Neuenkirchen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro bei 90 Tagessätzen à 20 Euro. Sie war mehrfach, aber nicht einschl...

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