Neuenkirchen
Corona-Beschränkungen werden verschärft
Strengere Regeln in den Gottesdiensten
Foto: Privat
Pfarrkirche St. Anna mit einer Art Maske passend zur Situation: Die Corona-Beschränkungen werden jetzt verschärft.
Der allgemeine Lockdown wurde bis zum 14. Februar verlängert – das gilt auch für die Kirchen. „Wir sind froh, dass die Landesregierung es den Kirchen erlaubt, unter strengen Hygienevorschriften Gottesdienste zu feiern“, schreibt Pastor Markus Thoms in einem Pressetext. Es gelten aber verschärfte Schutzbestimmungen:
- Es ist zwingend notwendig, sich beim Betreten der Kirche die Hände zu desinfizieren.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen ist einzuhalten. Nur Personen, die dauerhaft in einem Haushalt leben, dürfen zusammensitzen.
- Es besteht während des gesamten Aufenthaltes in der Kirche Maskenpflicht. Neu ist, dass nur noch medizinische Masken bzw. FFP2-Masken erlaubt sind. Personen, die nicht im Besitz solch einer Maske sind, dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen.
- Sollten alle Sitzplätze belegt sein, so können keine weiteren Gläubige am Gottesdienst teilnehmen.
Ehrenamtliche Ordnerinnen und Ordner helfen, die strengen Vorgaben einzuhalten. Das Ordnungsamt werde die Gottesdienste und die Hygienevorschriften stichprobenartig kontrollieren. Pastor Thoms schreibt: „Jede Zusammenkunft ist und bleibt eine Gefahrenquelle, gerade auch angesichts der unklaren Verbreitung des mutierten Virus. Die Entscheidung einen Gottesdienst mitzufeiern, kann nur jeder einzelne für sich treffen. Ich bitte aber noch einmal alle Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sehr herzlich, es sich sehr gut zu überlegen, am Gottesdienst teilzunehmen. Die Online-Angebote aus unserer Pfarrkirche und die vielen Fernsehgottesdienste sind eine gute Alternative.“