Hausarzt mit Corona infiziert

Hausarzt mit Corona infiziert

Ein Allgemeinmediziner aus Neuenkirchen hat sich mit dem Corona-Virus infiziert. Seine Praxis ist daher zunächst bis zum 30. März geschlossen, er selber steht unter Quarantäne. Das bestätigte Kreis-Sprecherin Kirsten Weßling am Donnerstag auf Anfrage der MV. Wie viele seiner Patienten in den vergangenen Tagen mit ihm in Kontakt gekommen sind und nun ebenfalls unter Quarantäne gestellt wurden, sagte Weßling nicht. „Unsere Ermittler haben alle Patienten, die Kontakt hatten und zur Risiko-Kategorie 1 und 2 gehören, angeschrieben und unter häusliche Quarantäne gestellt“, sagte die Leiterin der Stabsstelle beim Landrat. Wer von den Patienten bisher keine Ordnungsverfügung bekommen hat, gehöre nicht zu diesen Risikogruppen und solle „weiterhin die üblichen Hygiene- und Abstandsempfehlungen“ beachten.

Keine Angaben zum Zustand

Zum Gesundheitszustand des Mediziners, der nicht in Neuenkirchen wohnt und dessen Name nicht bestätigt wurde, machte Kreis-Sprecherin Weßling keine Angaben – auch nicht dazu, ob eine Kontaktperson aus seiner Hausarztpraxis erkrankt ist. Ob sich jemand in der Praxis infiziert hat, werden nun die nächsten Tage und Wochen zeigen. Der Mediziner selber war telefonisch am Donnerstag nicht zu erreichen.

Inzwischen sind es drei Neuenkirchener, die mit dem Corona-Virus infiziert wurden. Die Anzahl der häuslichen Quarantäne-Fälle in Neuenkirchen sind von zunächst 16 über 31 am Mittwoch auf knapp über 70 am Donnerstag gestiegen. Diese Zahlen nannte Stefan Klausing, im Rathaus für Pressearbeit zuständig, auf Anfrage der MV. Es sei zu vermuten, dass die Steigerung der Quarantänefälle mit dem Corona-Fall in der Hausarztpraxis zusammenhängt. „Wir haben in dieser Statistik aber auch einige Urlaubs-Rückkehrer, die sich vorsichtshalber in häuslicher Quarantäne befinden“, sagte Klausing.

Einteilung in Risikogruppen

Er erläutere das Vorgehen der Behörden: Federführend ist das Kreis-Gesundheitsamt. In einem nachgewiesenen Fall von Infizierung mit dem Corona-Virus ordnet es eine häusliche Quarantäne an. Diese Nachricht wird dem Betroffenen sofort per Telefon mitgeteilt. Eine schriftliche Ordnungsverfügung für die Quarantäne stellt dann die Gemeindeverwaltung aus und stellt sie noch am gleichen Tag per Boten zu – auch in den Abendstunden. Die Ermittlerteams des Kreisgesundheitsamtes versuchen durch Befragung der Betroffenen eine Liste der Kontaktpersonen zu erstellen, die mit dem Infizierten Kontakt hatten. Diese werden in Risikogruppen eingeteilt (siehe unten) und ebenfalls informiert. Die Quarantänevorschriften müssen eingehalten werden; ein Verstoß dagegen stellt eine Straftat dar.