Rheine
Hier gilt das Böllerverbot
Ordnungsamt und Polizei kontrollieren
Donnerstag, 31. Dezember 2020 - 06:30 Uhr
In einigen öffentlichen Bereichen gilt von heute bis Freitag, 1. Januar 2021, ein Böllerverbot.
Die Stadt Rheine weist darauf hin, dass das Mitführen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern
- auf dem Marktplatz Innenstadt/Klosterstraße,
- dem Elisabethplatz/Windthorststraße,
- auf dem Emstorplatz/Osnabrücker Straße,
- an der Hünenborg,
- auf dem Thieberg
- auf dem Spielplatz Hasenhöhle an der Moorstraße sowie
- am Waldhügel (Naturschutzgebiet)
in dieser Zeit untersagt. Das Ordnungsamt und die Polizei kontrollieren. Verstöße werden konsequent geahndet, mitgeführtes Feuerwerk wird sichergestellt.