Rheine

Hier gilt das Böllerverbot

Ordnungsamt und Polizei kontrollieren

Donnerstag, 31. Dezember 2020 - 06:30 Uhr

von Newsdesk

Foto: picture alliance / dpa

Symbolbild

In einigen öffentlichen Bereichen gilt von heute bis Freitag, 1. Januar 2021, ein Böllerverbot.

Die Stadt Rheine weist darauf hin, dass das Mitführen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern

  • auf dem Marktplatz Innenstadt/Klosterstraße,
  • dem Elisabethplatz/Windthorststraße,
  • auf dem Emstorplatz/Osnabrücker Straße,
  • an der Hünenborg,
  • auf dem Thieberg
  • auf dem Spielplatz Hasenhöhle an der Moorstraße sowie
  • am Waldhügel (Naturschutzgebiet)

in dieser Zeit untersagt. Das Ordnungsamt und die Polizei kontrollieren. Verstöße werden konsequent geahndet, mitgeführtes Feuerwerk wird sichergestellt.