Am 2. November ist bekanntlich eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft getreten. Am 3. November gab es von Seiten des Bistums Münster Informationen für die Regelungen für Kirchen- und Religionsgemeinschaften. Nachfolgend hat die Pfarrei St. Dionysius die wichtigsten Punkte der Vorgaben, die bis zum 30. November 2020 gelten, zusammengefasst.
Liturgie
Kirchenmusik
Nutzung der Pfarr- und Jugendheime
Grundsätzlich sind die Pfarr- und Jugendheime geschlossen. Jegliche Treffen mit geselligem Charakter sind untersagt. Somit können sich weder Senioren-, Frauen- oder Männergruppe noch Jugendliche treffen. Ausgenommen sind lediglich Treffen von Selbsthilfegruppen und nicht aufschiebbare Gremiensitzungen, die mit bis zu zwanzig Personen durchgeführt werden können, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenz möglich sind. Es müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln sowie die besondere Nachverfolgbarkeit sichergestellt werden.
Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe bleiben unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geöffnet.
Büchereien können ihr Angebot weiterhin vorhalten.
In allen Räumlichkeiten der Pfarrei, das heißt in den Kirchen, im Kolumbarium, in den Pfarr- und Jugendheimen und in den Pfarrbüros und in den Büros, besteht Maskenpflicht.