Pfarr- und Jugendheime sind vorerst geschlossen

Pfarr- und Jugendheime sind vorerst geschlossen

Am 2. November ist bekanntlich eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft getreten. Am 3. November gab es von Seiten des Bistums Münster Informationen für die Regelungen für Kirchen- und Religionsgemeinschaften. Nachfolgend hat die Pfarrei St. Dionysius die wichtigsten Punkte der Vorgaben, die bis zum 30. November 2020 gelten, zusammengefasst.

Liturgie

Kirchenmusik

Nutzung der Pfarr- und Jugendheime

Grundsätzlich sind die Pfarr- und Jugendheime geschlossen. Jegliche Treffen mit geselligem Charakter sind untersagt. Somit können sich weder Senioren-, Frauen- oder Männergruppe noch Jugendliche treffen. Ausgenommen sind lediglich Treffen von Selbsthilfegruppen und nicht aufschiebbare Gremiensitzungen, die mit bis zu zwanzig Personen durchgeführt werden können, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenz möglich sind. Es müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln sowie die besondere Nachverfolgbarkeit sichergestellt werden.

Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe bleiben unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geöffnet.

Büchereien können ihr Angebot weiterhin vorhalten.

In allen Räumlichkeiten der Pfarrei, das heißt in den Kirchen, im Kolumbarium, in den Pfarr- und Jugendheimen und in den Pfarrbüros und in den Büros, besteht Maskenpflicht.