Rheine

Stadt bittet Handel um Umsicht

„Einkaufswagen-Regel“ sorgt teilweise für Probleme

Mittwoch, 1. April 2020 - 17:13 Uhr

von Newsdesk

Foto: MV-Archiv

Aufgrund der notwendigen Schutzmaßnahmen angesichts der Verbreitung des Coronavirus ist die Anzahl an Kunden, die sich gleichzeitig in den noch geöffneten Geschäften aufhalten dürfen, in der Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO) begrenzt.

Zur Regulierung der Zugangszahlen, zur Abstandsbemessung zwischen den Kunden und zur Vermeidung von Warteschlagen nutzen viele Händler ihre Einkaufswagen. Das bedeutet, dass das Geschäft nur noch von Kunden mit Einkaufswagen betreten werden darf. Grundsätzlich ist dies eine sinnvolle Maßnahme zur Einhaltung der notwendigen Hygienevorschriften, erlaubt eine begrenzte Anzahl an Einkaufswagen doch jederzeit einen guten Überblick über die Anzahl der Kunden im Geschäft, heißt es jetzt in einer Mitteilung der Stadt Rheine.

Die Stadtverwaltung hat jedoch zuletzt eine Vielzahl von Anrufen und E-Mails erhalten, in denen sich Bürger über diese Praxis beklagen, denn einige Kunden stellt diese Regelung vor Probleme. Dazu gehören Mütter oder Väter mit Kinderwagen oder Senioren, die auf einen Rollator angewiesen sind. Das gleichzeitige Lenken von Einkaufswagen und Kinderwagen bzw. Rollator ist nur schwer möglich und verständlicherweise können und möchten die Kunden Rollatoren und Kinderwagen nicht unbeaufsichtigt vor dem Geschäft stehen lassen.

Appell an Händler

„Ich möchte daher an die Händler appellieren, auch in dieser schwierigen Zeit auf die speziellen Bedürfnisse solcher Kundinnen und Kunden Rücksicht zu nehmen und Regelungen zu finden, die ihnen auch ohne Einkaufswagen einen Zutritt zum Geschäft ermöglichen“, so Bürgermeister Peter Lüttmann.

Die CoronaSchVO schreibt eine Beschränkung auf eine Fläche von zehn Quadratmetern zugänglicher Flächen je Kunde für alle in § 5 der Verordnung genannten Betriebe und Einrichtungen vor.

Freiwillige Selbstbeschränkung

Bürgermeister Lüttmann hatte in diesem Zusammenhang bereits Anfang dieser Woche an den Handel appelliert, sich unabhängig von diesen Vorgaben im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung weiter an die Regelung von 100 qm je Person zu halten, die zuvor für Bau- und Gartenbaumärkte in einer durch die Änderungen der CoronaSchVO inzwischen aufgehobenen Allgemeinverfügung der Stadt Rheine galt.

Einige Unternehmen haben der Stadtverwaltung bereits signalisiert, sich auch weiter an diese Begrenzung halten zu wollen. Dafür dankt der Bürgermeister ihnen herzlich und hofft, dass sich weitere Unternehmen anschließen.