Wettringen

„Allgemeinverfügung“: Gemeinde sagt alle Veranstaltungen ab

Bestimmungen gelten ab Dienstag und sollen die weitere Verbreitung des Corona-Virus eindämmen

Montag, 16. März 2020 - 17:46 Uhr

von Julian Lorenbeck

Foto: Privat

Das Rathaus Wettringen.

Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen hat die Gemeinde eine „Allgemeinverfügung“ erlassen und schließt sich damit weiteren Kommunen im Kreis Steinfurt an.

Keine Rats- und Ausschusssitzungen mehr

Laut der Verfügung werden im gesamten Gemeindegebiet ab Dienstag alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt. Dies gilt sowohl für geschlossene Räume als auch für Veranstaltungen unter freiem Himmel. Ausgenommen seien „notwendige“ Veranstaltungen, besonders solche, die der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Wochenmärkte) oder der Daseinfür- und vorsorge zu dienen bestimmt sind“, heißt es in der Verfügung. Auch Rats- und Ausschusssitzungen finden vorerst nicht mehr statt.

Allgemeinverfügung Gemeinde Wettringen (154 kB)

Demnach werden unter anderem Schankwirtschaften (hier werden nur Getränke ausgegeben) geschlossen. Außerdem alle Fitness-Studios und Reha-Einrichtungen sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen. Auch Zusammenkünfte von Sportvereinen sind laut Verfügung einzustellen.

Gespräch im Rathaus mit Wirten

Speisewirtschaften und Hotels haben sicherzustellen, dass „eine Registrierung aller Besucher mit Kontaktdaten (Datum, Uhrzeit, Nachname, Vorname, Telefonnummer) erfolgt“. Außerdem soll zwischen den Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Die Besucher erhalten Hygienehinweise und die Einhaltung dieser Hinweise muss von den Wirtschaften ermöglicht werden. Den Wettringer Wirten wurde diese Entscheidung am Montag in einem Gespräch im Rathaus mitgeteilt.

Außerdem gelten für Rückkehrer aus Risikogebieten für 14 Tage Betretungsverbote unter anderem Kindertageseinrichtungen, Schulen und stationäre Einrichtungen der Pflege.

Weiter haben laut Verfügung stationäre Einrichtungen der Pflege Maßnahmen zu ergreifen, um die Ansteckung mit dem Corona-Virus zu erschweren und Bewohner und Personal zu schützen. In den Einrichtungen sind ebenfalls sämtliche Veranstaltungen zu unterlassen.

Inkrafttreten am Dienstag

Diese Allgemeinverfügung tritt ab Dienstag in Kraft und gilt bis einschließlich 19. April. Eine Verlängerung ist möglich.

Unabhängig von der „Allgemeinverfügung“ hat die Gemeinde beschlossen, dass ab heute das Rathaus nur noch begrenzt geöffnet ist. „Diese Maßnahme ist erforderlich, um das Infektionsrisiko durch den Corona-Virus sowohl für die Besucher als auch für die Mitarbeiter zu minimieren. Selbstverständlich sind wir bemüht, die Anfragen und Anliegen weiter zu bearbeiten“, teilt Bürgermeister Berthold Bültgerds mit.

Für unbedingt notwendige Besuche ist im Vorfeld ein Termin zu vereinbaren. Es gelten folgende eingeschränkte Besuchszeiten: montags bis freitags 10 bis 12 Uhr und montags und donnerstags 14 bis 17 Uhr.

Zudem wurde der Bürgerbusverkehr eingestellt. Der Betreiber habe den Bürgerbusverein angehalten, die Fahrten nicht mehr durchzuführen. Sobald wieder Fahrten stattfinden, wird darüber informiert.

Die standesamtlichen Trauungen werden wie geplant durchgeführt. Allerdings sollen sich Hochzeitsgesellschaften nur mit wenigen Personen im Trauzimmer aufhalten. Die Teilnehmer werden auf das Brautpaar, die Trauzeugen und Familienangehörige (maximal vier Personen) reduziert. Vor dem Heimathaus ist eine Besucherschar nicht erlaubt.

Des Weiteren teilt die Gemeinde mit, dass der Schulbusverkehr auf den Linien 275 und 276 bis zum 19. April eingestellt wird.