NRW

Außen-Gastro: In fünf Kreisen und zwei Großstädten offen

Freitag, 14. Mai 2021 - 15:00 Uhr

von dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) - Fünf Kreise und zwei kreisfreie Städte machen in Nordrhein-Westfalen den Anfang bei den Öffnungsschritten in der Gastronomie und bei den Hotels. Wie aus einer Allgemeinverordnung des Landes NRW hervorgeht, können die Lockerungen ab diesem Samstag im Kreis Soest, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Mülheim an der Ruhr und dem Kreis Viersen umgesetzt werden. Für sie gilt die bundesweite Notbremse mit einem stabilen Wert unterhalb der Schwelle von unter 100 bei den Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen bereits nicht mehr. Außerdem gelten die Lockerungen ab diesem Samstag auch für die Stadt Münster sowie die Kreise Höxter und Coesfeld, in denen die bundesweite Notbremse gar nicht erst gegriffen hatte.

Ab Sonntag gelten die Lockerungen in den Bereichen Gastronomie und Beherbergung laut der am Freitag veröffentlichten Allgemeinverordnung in fünf weiteren Kreisen des Bundeslandes. Das sind im Einzelnen der Kreis Borken, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Kreis Kleve, der Kreis Siegen-Wittgenstein sowie der Kreis Wesel.

Laut der ab dem 15. Mai geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes sind eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner liegt. Zugang haben Getestete, Geimpfte und Genesene. Für private Gäste dürfen Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen unter Auflagen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 öffnen. Die Erlaubnis ist auf maximal 60 Prozent der Kapazität begrenzt.