Bundestag erweitert Anti-Doping-Gesetz um Kronzeugenregelung

Bundestag erweitert Anti-Doping-Gesetz um Kronzeugenregelung

Möchte durch eine Kronzeugenreglung Insider ermutigen, Doping offenzulegen: Christine Lambrecht. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen Doping setzt Deutschland künftig auf die Aussagen von Kronzeugen. Der Bundestag erweiterte am späten Donnerstagabend das Anti-Doping-Gesetz um eine entsprechende Regelung.

Darin ist die Möglichkeit einer Strafmilderung oder einer Strafbefreiung für dopende Leistungssportler vorgesehen, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern. „So ermutigen wir Insider, Doping offenzulegen“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Das Anti-Doping-Gesetz war vor fünfeinhalb Jahren in Kraft getreten. Es bedroht Dopingsünder mit bis zu drei Jahren Gefängnis und Hintermänner sogar mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Eine Evaluierung hatte allerdings gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden mögliche Hinweise vorwiegend von der Nationalen Anti-Doping-Agentur oder aus anderen Strafverfahren erhalten. Von Sportlern und deren Umfeld habe es hingegen keine nennenswerte Zahl von Hinweisen gegeben. Dies soll sich nun durch die Kronzeugenregelung ändern.