NRW
Corona-Pandemie: Häftlinge müssen „nachsitzen“
Peter Biesenbach (CDU), Justizminister von Nordrhein-Westfalen, gibt ein Pressestatement. Foto: Marcel Kusch/dpa/Archivbild
Düsseldorf (dpa/lnw) - Wegen der Corona-Pandemie waren mehr als 1000 Straftäter in NRW von der Haft vorübergehend verschont worden. Etliche von ihnen mussten bereits nachsitzen. Um in den NRW-Gefängnissen Platz für Quarantänemaßnahmen zu schaffen, waren zu Beginn der Corona-Pandemie mehr als 1000 Straftäter von der Haft vorübergehend verschont worden. Inzwischen hätten etliche von ihnen ihre Strafe bereits „nachsitzen“ müssen, berichtete NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) an den Rechtsausschuss des Landtags.
In 82 Fällen seien Straftäter wieder hinter Gittern gelandet. In 32 Fällen sei anstelle von Gefängnis wegen nicht gezahlter Geldstrafen eine Ratenzahlung bewilligt worden. 31 Reststrafen seien zur Bewährung ausgesetzt und 15 Geldstrafen doch noch bezahlt worden, so dass sich die Haft erübrigt habe.
Die Auslastungsquote der NRW-Gefängnisse war von fast 90 Prozent Ende Februar auf knapp 80 Prozent Ende Juli und Ende September gesenkt worden.
Von größeren Ausbrüchen des Coronavirus blieb der NRW-Strafvollzug bislang verschont. Vor wenigen Tagen war die Zahl der bislang infizierten Gefangenen mit 26 angegeben worden.
Die leitenden Oberstaatsanwälte hätten sich gegen eine pauschale Gnadenamnestie wegen der Pandemie ausgesprochen. Trotz der wieder gestiegenen Infektionszahlen seien derzeit keine weiteren Maßnahmen zur Leerung der Gefängnisse geplant.
Die Haft war für minder schwere Fälle mit Strafen bis eineinhalb Jahren Gefängnis unterbrochen werden, wenn sie ohnehin bis Ende Juli verbüßt wären. Dies galt nicht für Sexualstraftäter und Gewalttäter sowie Abschiebe-Kandidaten.
Einen Corona-Rabatt gebe es aber nicht, hatte Biesenbach betont. Es gehe lediglich um eine Unterbrechung oder einen Aufschub der Haft.