NRW

Corona-Regeln ignoriert: Jobverbot weiter rechtens

Montag, 29. März 2021 - 12:35 Uhr

von dpa

An der Außenfassade am Oberverwaltungsgericht (OVG) hängt eine Hinweistafel. Foto: Guido Kirchner/dpa

Münster (dpa) - Die Leiterin eines Seniorenpflegeheimes darf nach wiederholten Verstößen gegen Hygienevorgaben in der Corona-Pandemie nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster weiter nicht beschäftigt werden. Die Frau habe ihre Vorbildfunktion als Leiterin der Einrichtung in Porta Westfalica nicht wahrgenommen und sich wiederholt über Regeln des Gesundheitsamtes des Kreises Minden-Lübbecke hinweggesetzt, teilte das Gericht am Montag mit.

Der Kreis hatte am 23. Januar 2021 die Weiterbeschäftigung der Frau untersagt. Der Heimbetreiber zog in der ersten Instanz per Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht Minden und bekam Recht. Das OVG hob diese Entscheidung jetzt auf. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 9 B 50/21 vom 24. März 2021).

In der Seniorenresidenz war es im Dezember 2020 zu einem Corona-Ausbruch gekommen. 20 Bewohner und 10 Mitarbeiter wurden positiv getestet. Sieben Bewohner starben. Das Gesundheitsamt traf bei wiederholten Begehungen auf Heimleitung und Pflegekräfte ohne Dienstkleidung. Außerdem wurde die strikte Trennung des Pflegepersonals für die Wohnbereiche von Infizierten und Gesunden nicht eingehalten.

„Auch den mehrmaligen Wechsel zwischen den strikt getrennten Wohnbereichen während ihrer Schicht habe sie nicht bestritten, sondern für notwendig und nicht gefahrbringend gehalten“, heißt es in der Begründung des 12. Senats zu dem Beschluss. Demnach habe sie ihre eigenen Regeln über die Anordnungen des Gesundheitsamtes gesetzt. Das Beschäftigungsverbot sei daher rechtmäßig.