Den Test in der Sporttasche: 2G-plus-Regel in Fitnessstudios

Düsseldorf/Frechen (dpa/lnw) - Vor dem Bankdrücken noch schnell das Stäbchen in die Nase: In Fitnessstudios in Nordrhein-Westfalen gilt seit Donnerstag die sogenannte 2G-plus-Regel - wer noch keine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten hat, braucht in den meisten Fällen einen zusätzlichen negativen Test. Dafür werden nun auch Selbsttests akzeptiert, vorausgesetzt, sie wurden unter Aufsicht im jeweiligen Betrieb durchgeführt.

Ob und in welcher Form die Selbsttests unter Aufsicht angeboten werden, entscheiden die Betreiber. So konnten sich beispielsweise die Kunden des Fitnessstudios „Just Fit“ in Frechen bei Köln vor Ort testen - mitbringen mussten sie den Schnelltest aber selbst. Die meisten Hobbysportler am Donnerstagmorgen hatten ihre Auffrischungsimpfung allerdings bereits erhalten und konnten somit ohne Test und Wartezeit an die Geräte.

Grundimmunisierte müssen nach der neuen Corona-Schutzverordnung einen zusätzlichen negativen Corona-Test mitbringen, wenn sie in Innenräumen Sport machen wollen. Diese Testpflicht entfällt für alle, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den vorangegangen drei Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind.