NRW

Gesichtsvisiere erfüllen Maskenpflicht an NRW-Schulen nicht

Mittwoch, 5. August 2020 - 06:50 Uhr

von dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die neue Maskenpflicht im Unterricht kann nur im Ausnahmefall mit Gesichtsvisieren erfüllt werden. Das hat das nordrhein-westfälische Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klargestellt. Der Infektionsschutz durch ein Visier - etwa aus Plexiglas - sei nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nicht genauso sicher wie eine eng am Gesicht anliegende Mund-Nase-Bedeckung.

Der Verband Lehrer NRW hatte zuvor gefordert, die „drastische Maßnahme“ einer sogar für den Unterricht geltenden Maskenpflicht an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen etwas abzumildern - etwa durch Gesichtsvisiere für Lehrer.

Im Ausnahmefall sei das denkbar, erklärte das Schulministerium. „Visiere können bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das dauerhafte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.“ Falls deswegen eine gesundheitliche Beeinträchtigung drohe, könne „der Ersatz durch ein Visier auch aus Gründen des Arbeitsschutzes geboten sein“. Vorrang habe zugunsten des Infektionsschutzes eindeutig die übliche Mund-Nase-Bedeckung.

Die Landesregierung stellt den Schulen zu Beginn des Schuljahres rund eine Million Masken aus Landesbeständen zur Verfügung - als Reserve für den Bedarfsfall. Gesichtsvisiere sind nicht darunter. „Es handelt sich um FFP-2-Masken“, teilte das Schulministerium mit. Schüler beziehungsweise ihre Eltern müssen sich grundsätzlich selbst um Masken kümmern.