NRW
Hygieneregeln mit Land abgestimmt: Sternsinger dürfen singen
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Sternsinger dürfen in Nordrhein-Westfalen Anfang 2021 unter Einhaltung der Hygieneregeln in der Corona-Pandemie von Haus zu Haus ziehen. Das sagte Burkhard Kämper vom Katholischen Büro NRW der „Rheinischen Post“ (Montag): „Wir haben in enger Abstimmung mit der Staatskanzlei einen entsprechenden Hygieneplan konkret unter Berücksichtigung der Rechtslage in NRW erarbeitet.“
Die NRW-Staatskanzlei bestätigte dies. „Aufgrund entsprechender Schutzkonzepte und unter Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist es zulässig, dass Sternsinger mit den von den Kirchen festgelegten Beschränkungen ihren Segen erteilen können“, teilte ein Sprecher der Staatskanzlei mit.
Das Katholische Büro mit Sitz in Düsseldorf vertritt die Interessen der fünf Bistümer Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen gegenüber der Landesregierung. Dem Plan zufolge dürfen fünf Personen (inklusive erwachsener Begleitperson) in einer Gruppe laufen, um Spenden und Süßigkeiten zu sammeln. Sollten Autos eingesetzt werden, gilt im Fahrzeug Maskenpflicht. Singen ist nur im Freien erlaubt. Die Sternsinger dürfen keine Wohnungen oder Häuser betreten. Wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, muss sie auch draußen einen Mund-Nase-Schutz tragen.