NRW
Landeshauptstadt verteidigt „Verweilverbot“ am Rheinufer
Düsseldorf (dpa/lnw) - Verantwortliche der Landeshauptstadt haben das für die Düsseldorfer Rheinpromenade wegen der Corona-Pandemie ausgesprochene „Verweilverbot“ verteidigt. Es habe sich als sehr erfolgreiches und angemessenes Mittel erwiesen, man sei sehr zufrieden, sagten Ordnungsdezernent Christian Zaum und Stadtdirektor Burkhard Hintzsche am Montag.
Am vorvergangenen Wochenende seien bis zu 700.000 Menschen in Düsseldorf am Rhein gewesen. Danach war Kritik an den Behörden laut geworden, sie hätten das dichte Gedränge hingenommen. Zwei Drittel der Besucher der Rheinpromenade seien Auswärtige gewesen.
Mit dem „Verweilverbot“ hatte die Stadt am vergangenen Wochenende das Herumstehen und -sitzen am Rhein untersagt. Spazieren gehen und Radfahren blieb dagegen erlaubt. Dies sei eine angemessene Maßnahme im Vergleich zur Alternative, dass Rheinufer abzusperren und das Betreten zu verbieten.
Die Stadt habe am vergangenen Wochenende wegen Verletzung des „Verweilverbotes“ nur eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen besonders renitenten Besucher des Rheinufers verhängen müssen, der alle Ansprachen des Ordnungsdienstes ignoriert habe. Mehr als 100 Mal seien Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet worden. Am vorangegangenen Wochenende seien es 230 Verstöße gewesen.
Die Menschen seien diesmal weitgehend diszipliniert und einsichtig gewesen. 30 bis 40 Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes seien pro Schicht im Einsatz gewesen, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. Einen Eilantrag gegen das „Verweilverbot“ hatte das Verwaltungsgericht am Freitag abgelehnt. Am Montag hatte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) gesagt, er sehe das Verbot „extrem kritisch“.