Online-Vorlesungen sollen auch nach Corona möglich sein

Online-Vorlesungen sollen auch nach Corona möglich sein

Isabel Pfeiffer-Poensgen, Wissenschaftsministerin von Nordrhein-Westfalen. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild

Düsseldorf (dpa/lnw) - Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sollen auch nach Ende der Corona-Pandemie einzelne Vorlesungen und Gremiensitzungen digital abhalten dürfen. Über einen entsprechenden Gesetzenwurf hat der Landtag am Freitag in Düsseldorf beraten. „Bislang sind digitale Lehrformate grundsätzlich nur ergänzend zulässig“, sagte Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos). „So könnten zukünftig verschiedene Lehrveranstaltungen auch digital durchgeführt werden.“

Die Erfahrungen aus der Pandemie sollten bewahrt und rechtlich abgesichert werden, sagte Pfeiffer-Poensgen. Gremien, die nicht öffentlich tagen müssen, sollten sich auch digital treffen dürfen. „Wir wollen die Hochschulen auch weiterhin für die Herausforderung der Corona-Pandemie und erstmals auch für die Herausforderungen einer Großeinsatzlage oder einer Katastrophe, wie der Unwetterkatastrophe im Westen des Landes vor wenigen Wochen, zusätzlich gesetzlich rüsten“.

Die Oppositionsfraktionen signalisierten bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs ihre Zustimmung. „Das ist auch aus Sicht der SPD-Fraktion der richtige Weg“, sagte deren wissenschaftspolitischer Sprecher Dietmar Bell. Die Grünen begrüßten das Vorhaben ebenfalls. „Auch von unserer Seite gibt es eine große Offenheit für diesen Gesetzentwurf und perspektivisch auch die Chance auf eine Zustimmung“, sagte der Abgeordnete Matthi Bolte-Richter.

Bell begrüßte zudem, dass im Gesetzentwurf eine weitgehende Rückkehr zur Präsenzlehre angestrebt werde. „Reine digitale Formate sind in dem Kosmos von Hochschulen nicht geeignet, auf Dauer die entsprechende Qualität der Abschlüsse auch zu sichern.“ In einem nächsten Schritt berät nun der Wissenschaftsausschuss.