Politik Inland

Seehofer für höhere Hürden für Umwandlung von Mietwohnungen

Freitag, 30. Oktober 2020 - 07:52 Uhr

von dpa

Plant nun doch höhere Hürden für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: undesbauminister Horst Seehofer. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa Pool/dpa

Berlin (dpa) - Wenn aus einer Mietwohnung eine Eigentumswohnung wird, ist sie vom Markt - jedenfalls für Mieter. Wo Wohnungen ohnehin knapp sind, will Bauminister Seehofer solche Umwandlungen erschweren. Nach Protesten der SPD plant Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) nun doch höhere Hürden für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Das sieht ein neuer Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Er soll nach derzeitiger Planung am kommenden Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Danach muss der Bundestag zustimmen.

In Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ soll es demnach einer Genehmigung der Behörden bedürfen, damit Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen werden dürfen. Für die Ausweisung dieser Gebiete für eine Dauer von bis zu fünf Jahren sollen die Landesregierungen zuständig sein. In Frage kommen Orte, an denen zum Beispiel die Mieten überdurchschnittlich stark steigen oder wo ein wachsender Bedarf an Wohnungen nicht durch Neubauten zu decken ist. Ausnahmen sind vorgesehen: So ist die Genehmigung zur Umwandlung ist zu erteilen, wenn der Eigentümer die Wohnung zur eigenen Nutzung an Angehörige verkaufen will. Auch bei einem Nachlass kann das der Fall sein.

Das Bundesinnenministerium hatte schon in einem ersten Entwurf des Gesetzes Erschwernisse für die Umwandlung in Eigentumswohnungen vorgesehen. Das stieß laut Ministerium aber unter den Ländern auf Widerstand, weshalb die Regelung wieder gestrichen worden sei - was wiederum die SPD auf die Barrikaden brachte. Fraktionsvize Sören Bartol knüpfte die Zustimmung seiner Fraktion an Zugeständnisse in diesem Punkt und an Verschärfungen beim Baugebot.

Bei einem Baugebot kann die Gemeinde unter anderem Eigentümer verpflichten, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen. Auch die Möglichkeiten dazu sollen dem jüngsten Entwurf zufolge erweitert werden, und zwar ebenfalls in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Auch hier plant Seehofer aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn das Grundstück der Altersvorsorge der Besitzer dienen soll.

Von Bartol kam Applaus für den „guten neuen Gesetzentwurf“. „Das sind großartige Neuigkeiten sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch die Kommunen in Deutschland“, sagte er der dpa. „Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz geben wir Kommunen die nötigen Instrumente an die Hand, um auf die dramatische Situation in vielen Städten reagieren und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können. Mieterinnen und Mieter müssen sich künftig keine Sorgen mehr machen, dass ihre Wohnung gegen ihren Willen in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.“

Mit der geplanten Ausweitung des Baugebots setzt Seehofer eine Empfehlung der Baulandkommission mit Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Wohnungsbranche aus dem Sommer 2019 um. Die erschwerte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hatten Bund, Länder und Kommunen beim Wohngipfel im September 2018 vereinbart.