Stamp begründet gelockerte Quarantäneregeln mit Kindeswohl

Düsseldorf (dpa/lnw) - In einem Brief an Eltern und Kita-Beschäftigte hat Nordrhein-Westfalens Familienminister Joachim Stamp (FDP) die gelockerten Quarantäneregeln mit dem Kindeswohl begründet. Die Neufassung der Corona-Betreuungsverordnung sieht vor, dass in der Regel nur noch für das infizierte Kind oder die infizierte Betreuungsperson selbst eine 14-tägige Quarantäne vorgesehen ist.

Kinder- und Jugendärzte hätten klar festgestellt, dass die Kleinen „mehr durch die Corona-Maßnahmen als durch die Infektion selbst gefährdet sind“, zitierte Stamp in seinem am Montag veröffentlichten Schreiben aus einer Mitteilung der Berufsverbände. In den Arztpraxen sind demnach während der Pandemie viele körperliche, geistige und seelische Entwicklungsstörungen aufgefallen - vom Übergewicht über Sprachdefizite bis zu Depressionen - aber praktisch keine schweren Corona-Verläufe bei Kindern.

Entscheidend für die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder sei also möglichst viel Stabilität, betonte der Familienminister. Deswegen müssten die Quarantäne-Maßnahmen für Kontaktpersonen Infizierter „künftig mit Augenmaß umgesetzt werden“. Diese müssen in der Regel nicht mehr in Quarantäne, sondern bloß in den zwei Wochen nach dem Infektionsfall dreimal wöchentlich getestet werden. Über Ausnahmen - etwa wenn mehrere Infektionen auftreten - entscheidet das Gesundheitsamt.