Unionsgeführte Länder: Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Berlin (dpa) - Die unionsgeführten Bundesländer fordern von den Ampel-Parteien Nachbesserungen am Infektionsschutzgesetz und halten den jetzigen Entwurf im Bundesrat für „nicht zustimmungsfähig“. Der von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Gesetzentwurf sei „nicht ausreichend“, um für die nächsten Wochen den nötigen Schutz vor einer weiteren dynamischen Ausweitung des Coronavirus zu bieten, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU). Er ist gerichtet an den geschäftsführenden Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller als Koordinator der SPD-geführten Länder.

Angesichts des „sprunghaften und dynamischen Infektionsgeschehens mit absoluten Höchstzahlen an Neuinfektionen“ sei das von den Ampel-Partnern geplante Auslaufen des Sonderstatus der epidemischen Lage „unverantwortlich“, heißt es im Brief. Wüst ist derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet.

Die geplante Ampel-Koalition will mit der Änderung des Gesetzes die epidemische Lage als Rechtsbasis für Corona-Maßnahmen ersetzen - mit einem verkleinerten Katalog möglicher Länder-Maßnahmen. Eine Aussetzung von Schulunterricht, Ausgangssperren und Schließungen von Läden und Gaststätten soll es dann nicht mehr geben können.

In dem Brief sprechen sich die unionsgeführten Länder nun für eine weitgehende Beibehaltung der bisherigen Gesetzeslage aus. Lediglich Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließung von Kitas, Schulen und Hochschulen solle es nicht mehr geben dürfen.

Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und braucht im Bundestag und Bundesrat eine Mehrheit. Die Union ist derzeit an 8 von 16 Landesregierungen beteiligt und könnte mit ihren Stimmen im Bundesrat eine Zustimmung verhindern. Der Bundestag will am Donnerstag über das Gesetz abstimmen, der Bundesrat soll am Freitag entscheiden.