Politik Inland

Verfassungsklage gegen Ostsee-Pipeline gescheitert

Donnerstag, 19. Juli 2018 - 11:01 Uhr

von dpa

Es darf weitergearbeitet werden: Baustelle der Ostsee-Erdgaspipeline Nord Stream 2 in Lubmin. Foto: Stefan Sauer

Karlsruhe (dpa) - Die umstrittene Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 darf in deutschen Gewässern weitergebaut werden. Der Umweltverband Nabu scheiterte auch vor dem Bundesverfassungsgericht damit, einen Baustopp zu erzwingen.

Die Richter wiesen sowohl die Verfassungsbeschwerde als auch einen Eilantrag ab, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. (Az. 1 BvR 1401/18)

Über die Trasse sollen von Ende 2019 an jährlich bis zu 55 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas nach Deutschland fließen. Ende Mai hatte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald einen Eilantrag des Nabu gegen die Baugenehmigung abgelehnt. Die schwierigen Rechtsfragen könnten erst im Hauptverfahren geklärt werden, hieß es zur Begründung. Dagegen wehrte sich der Umweltverband in Karlsruhe - ohne Erfolg. Er hätte dem Beschluss zufolge näher darlegen müssen, welche Punkte aus seiner Sicht schon jetzt hätten geprüft werden können.