Politik Inland

Von Feindeslisten bis Stalking - Koalitionsfraktionen einig

Mittwoch, 16. Juni 2021 - 19:36 Uhr

von dpa

Beim Stalking soll der Strafrahmen steigen (gestellte Szene). Foto: Angelika Warmuth/dpa

Berlin (dpa) - Die Zeit drängt für die aktuelle schwarz-rote Regierung. Wenn sie vor der Wahl im September noch Gesetze ändern will, muss sie sich beeilen. Auf den letzten Metern haben sich Vertreter von Unions- und SPD-Fraktion auf eine Reihe rechtspolitischer Vorhaben geeinigt. Das bestätigten beide Seiten am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Die Gesetzesänderungen sollen in der kommenden Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden - also in der letzten regulären Sitzungswoche vor der Bundestagswahl. Ein Überblick:

FEINDESLISTEN: Die Verbreitung sogenannter Feindeslisten wird ausdrücklich unter Strafe gestellt. „Diese Listen mit Namen und Adressen von Politikern oder engagierten Bürgern werden im Internet mit dem Ziel veröffentlicht, diese einzuschüchtern und mundtot zu machen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU). Insbesondere bei Rechtsextremen habe sich das verbreitet.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, erklärte: „Zukünftig macht sich strafbar, wer Listen veröffentlicht, die geeignet und bestimmt dafür sind, Bürger Gefahren auszusetzen. Damit setzen wir ein klares Signal eines wehrhaften Rechtsstaates, der gegen Extremisten vorgeht.“

STALKING: Die Voraussetzungen für diesen Tatbestand sollen sinken und der Strafrahmen steigen. „Künftig muss nur noch ein 'wiederholtes' Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers 'nicht unerheblich' zu beeinträchtigen“, erläuterte Fechner. Derzeit ist im Strafgesetzbuch von „beharrlicher“ Nachstellung die Rede, die geeignet ist, die Lebensgestaltung des oder der Betroffenen „schwerwiegend zu beeinträchtigen“. Luczak ergänzte: „Durch die Strafverschärfungen können Täter nun auch schneller in Untersuchungshaft genommen werden.“

Auch das Ausspähen von Social-Media-Konten und Bewegungsdaten mit Hilfe spezieller Apps soll als digitales Stalking strafbar sein. Das gilt auch für die Aneignung der Identität eines Opfers, um über dessen vermeintliche Konten in sozialen Medien Bilder oder Nachrichten zu verbreiten.

NACKTAUFNAHMEN: Nacktaufnahmen an öffentlichen Orten sollen strafbar werden. „Es landen immer wieder Aufnahmen von intimen Körperbereichen, die an öffentlich zugänglichen Orten wie Stränden oder Saunen gemacht wurden, auf pornografischen Internetseiten“, erklärte Fechner. Wer an solchen Orten absichtlich oder wissentlich Nacktaufnahmen herstellt, dem soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Das gilt auch für das wissentliche Verbreiten solcher unbefugt erstellter Fotos.

ZWANGSPROSTITUTION: „Die heutige Regelung, nach der ein Freier strafbar ist, wenn er mit einer Zwangsprostituierten verkehrt, greift oftmals nicht, weil den Freiern der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann“, so Fechner. Künftig mache sich schon strafbar, wer die Lage der Prostituierten „leichtfertig verkennt“. Übersetzt: Wer eindeutige Hinweise, wie zum Beispiel Verletzungen am Körper oder gar Aussagen der Frau, ignoriert, trägt fortan eine Mitverantwortung für die Lage von Zwangsprostituierten. Die Förderung für die Ausstiegsberatung soll zudem nun um 20 Millionen pro Jahr erhöht werden.

KRIMINELLE HANDELSPLATTFORMEN: Der Online-Handel mit Waffen, Drogen oder Kinderpornografie habe erheblich zugenommen, so Fechner. Betreiber hätten sich zwar grundsätzlich der Beihilfe schuldig machen können. „Oft arbeiten solche Handelsplattformen aber automatisiert, so dass der Betreiber keine Kenntnis von konkreten Einzelgeschäften hatte.“ Künftig solle aber auch die Schaffung von Strukturen für den Handel illegaler Güter strafbar werden. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) betonte: „Wer Waffen oder Drogen im Darknet verkauft, kann sich nicht mehr damit herausreden, dass die Website alles automatisch erledigt.“

MISSBRAUCHSANLEITUNGEN: So genannte Missbrauchsanleitungen werden unter Strafe gestellt. „Mit diesen widerwärtigen Pamphleten informieren sich Pädokriminelle, wie sie noch leichter und noch unauffälliger Kinder missbrauchen können“, erläuterte Frei. Zudem solle eine eng begrenzte Ausnahmeregelung für Ermittler geschaffen werden - für den Fall, dass Pädophile von ihnen als Test solch eine Anleitung verlangen.