Sport

Was bringen die Corona-Hilfen für den Sport?

Freitag, 30. Oktober 2020 - 15:42 Uhr

von Von den dpa-Korrespondenten

Die Corona-Krise triftt die Sportvereine mit aller Macht. Foto: picture alliance / Silas Stein/dpa

Frankfurt/Main (dpa) - Die neuen Corona-Beschlüsse treffen auch den Sport hart. Profisport darf wegen steigender Infektionszahlen im November nur ohne Zuschauer ausgetragen werden, der Amateur- und Freizeitsport kommt weitgehend zum Erliegen. Was bringen die Finanzhilfen? Eine verunsicherte Branche kämpft um ihre Zukunft. Der für den November beschlossene Teil-Lockdown trifft den Profi- und auch Amateursport mit Wucht. Der Bund will helfen.

So können zum Beispiel Profisportvereine und -unternehmen länger als ursprünglich geplant die „Coronahilfen Profisport“ beantragen. Viele Vereine wollen das Angebot nutzen - es gibt aber Hürden.

Worum geht es bei den „Coronahilfen Profisport“?

Anfang Juli hat der Bundestag ein Hilfspaket verabschiedet, um die Folgen der Corona-Krise für den Profisport abzumildern. Pro Club können bis zu 800.000 Euro erstattet werden, um ausbleibende Ticketeinnahmen vom 1. April bis zum 31. Dezember auszugleichen. Ein Verein, der 100.000 Euro Ertrag gehabt hat, kann bis zu 80.000 Euro bekommen. Insgesamt ist das Paket 200 Millionen Euro schwer. Die Antragsfrist sollte eigentlich am 31. Oktober auslaufen, sie wurde aber nochmal bis zum 11. November verlängert. Voraussetzung ist jedoch, dass sich zum Beispiel der vom Verein beauftragte Wirtschaftsprüfer bis zum 31. Oktober beim Bundesverwaltungsamt registriert hat.

Wer darf sich um diese Hilfe bewerben?

Das sind Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb, die mit wenigstens einer Mannschaft zu einer ersten, zweiten oder dritten Liga im Bereich der olympischen, nicht-olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten gehören. Antragsberechtigt sind aber auch Verbände, die wenigstens ein Team im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nicht-olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten haben (oder wenigstens einen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nicht-olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten).

Könnte zum Beispiel Triple-Sieger FC Bayern auf die „Coronahilfen Profisport“ zurückgreifen?

Nein. Sportvereine und Unternehmen sind für Mannschaften der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga der Männer nicht antragsberechtigt, Sportvereine und Unternehmen der drei höchsten Ligen im Frauen-Fußball dagegen schon. So heißt es beim Bundesverwaltungsamt in Köln, das sich um die Abwicklung kümmert.

Wie kann man das Verfahren an Beispielen verdeutlichen?

Nehmen wir nur die Volleyball-Bundesliga der Männer und Frauen mit ihren insgesamt 22 Mannschaften. Einer Prognose zufolge wollen alle Vereine bis auf drei Ausnahmen die Corona-Hilfe in Anspruch nehmen. Die beantragte Summe beläuft sich auf 1,5 bis 2 Millionen Euro. Die Anweisung der Gelder soll innerhalb weniger Tage ablaufen. Nach der Saison dürfte das Prozedere aber deutlich länger dauern, schließlich muss dann geprüft werden, ob eventuell eine Überkompensation erstattet werden muss.

Greift der Profisport auf die staatliche Unterstützung zurück?

Viele tun das. „Die deutliche Mehrheit der Clubs wird das beantragen, und das macht auch Sinn“, hatte der Geschäftsführer der Basketball-Bundesliga (BBL), Stefan Holz, zuletzt angekündigt. Der Boss der Handball-Bundesliga (HBL), Frank Bohmann, sagte: „Es gibt keine Nachteile bei dem Programm. Einige Vorgaben, wie etwa die EU-Beihilfeverordnung, machen die Beantragung nicht kinderleicht, aber man geht hiermit ja kein Risiko ein.“ Kritiker weisen jedoch auf hohe bürokratische Hürden bei der Beantragung hin. So dürfen zum Beispiel nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer die Anträge einreichen.

Der Bund hat nach dem Teil-Lockdown für November weitere zehn Milliarden Euro bewilligt - kann der Sport davon profitieren?

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat wegen der neuen Corona-Einschränkungen Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro zugesagt. Anträge können Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen stellen, „denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist.“ Konkret geht es um Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern. Sie können Umsatzausfälle im Umfang von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 ersetzt bekommen. Bei größeren Unternehmen ist es weniger.

Wie ist die Lage im Amateursport?

Angespannt, klar. Schließlich wird der Amateursport im November eingestellt. Gerade mal Individualsport mit Einschränkungen ist weiter erlaubt. „In der Masse der Vereine sind nicht wirtschaftliche Schäden zu befürchten, sondern der Verlust von Engagement und Motivation“, mahnte der Chef des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen, Christoph Niessen, im Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Viele Vereine, zum Beispiel in der 3. Handball-Liga, treibt auch die Frage nach ihrem Status um. Werde ich als Profisportler eingestuft und darf deshalb in der Corona-Krise auch nach dem Teil-Lockdown weiterspielen? Oder bin ich Amateur, der den ganzen November über pausieren muss?