Coronavirus

Was „Luca“ auf dem Smartphone anders macht als die Corona-Warn-App

Kontaktverfolgung per Handy

Sonntag, 9. Mai 2021 - 12:22 Uhr

von Newsdesk

Foto: picture alliance/dpa

Die „Luca-App“ auf dem Smartphone soll bei der Kontakterfassung Schluss mit der Zettelwirtschaft machen.

Neben der offiziellen Corona-Warn-App der Bundesregierung soll die App „Luca“ dabei helfen, gesellschaftliches Leben in der Pandemie wieder zu ermöglichen. Prominente und Politiker werben für sie, Sicherheitsexperten üben Kritik. Was macht sie anders als die offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung? Die Verbraucherzentrale NRW gibt in einer Pressemitteilung einen Überblick.

Worin unterscheiden sich die Corona-Warn-App (CWA) und „luca“ in der Anwendung?

Die CWA arbeitet nach ihrer Installation mit eingeschaltetem Bluetooth selbstständig im Hintergrund. Anwenderinnen und Anwender bleiben dabei anonym, das Gesundheitsamt kann über die CWA keinen Kontakt aufnehmen. Die App kann über das Infektionsrisiko informieren, falls Infizierte sie ebenfalls verwenden, stets ihr Bluetooth eingeschaltet hatten und ihr positives Testergebnis eingetragen haben. Anwender müssen also nach einem Risikohinweis aus der App selbst aktiv werden und sich mit dem Hausarzt oder Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Anders bei „Luca“: Diese Anwendung bietet zusätzlich zur Kontaktnachverfolgung auch eine Art Kontaktdatenverwaltung. Neben persönlichen Daten werden auch Aufenthaltsorte gesammelt. So könnten in einem Infektionsfall auch die Gesundheitsämter, die „Luca“ an ihr System angebunden haben, bei Bedarf die Kontaktpersonen aktiv informieren.

Wie wird verhindert, dass Bewegungsprofile erstellt werden?

Bei der CWA können keine Bewegungsprofile einzelner Anwender erstellt werden, weil weder personenbezogene Daten noch Standorte erhoben werden. Das ist auch dann der Fall, wenn man der neu eingeführten „Datenspende“ zustimmt. Nach Angaben von „Luca“ werden alle Daten auf Servern in Deutschland verschlüsselt gespeichert. Ausschließlich Gesundheitsämter könnten die Daten wieder entschlüsseln.

Wie funktioniert „luca“?

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nach Installation der App auf dem Smartphone einmalig ein Profil anlegen und Daten wie Namen und Telefonnummer eintragen. Damit wird ein sich minütlich ändernder QR-Code erstellt, der dem Endgerät (zum Beispiel Smartphone) zugeordnet ist und mit dem das Einchecken beispielsweise in Lokalen, Veranstaltungsstätten oder Geschäften möglich ist – vorausgesetzt, diese nutzen ebenfalls die „Luca“-App. Dazu wird entweder der von der App generierte QR-Code eingescannt oder die Gäste scannen selbst einen vor Ort zur Verfügung gestellten QR-Code ein. So wird erfasst, wer zu welchem Zeitpunkt wo gewesen ist. Die Namen und Kontaktdaten der Scans können die Betreiber aber nach Angaben der App-Entwickler nicht sehen – ein Vorteil gegenüber Einträgen auf Papier. Orte blieben längstens 30 Tage gespeichert. Seit der Version 2.0 bietet auch die offizielle CWA das Erstellen und Erfassen von QR-Codes an. Aber nach wie vor speichert die CWA keine personenbezogenen Daten.

Welche Rolle spielen die Gesundheitsämter bei „Luca“?

„Luca“ ist keine App der Gesundheitsämter oder anderer Behörden. Die Betreiber bieten aber an, ihre Anwendung an Systeme der Ämter anzubinden. Darin unterscheidet sich „Luca“ von anderen vergleichbaren Apps. Dann könnte es im Falle einer Corona-Infektion zum Beispiel so laufen: Das zuständige Gesundheitsamt tritt mit der infizierten Person in Kontakt, die freiwillig dem Gesundheitsamt die Liste der besuchten Orte freigibt. Das Gesundheitsamt bittet die betroffenen Betreiber, die zeitlich relevanten Besucher-Einträge freizugeben. Danach kann das Amt alle Kontaktpersonen informieren.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucher-zentrale.nrw