Grafschaft Bentheim/Emsland

Grafschaft Bentheim: Kreisverwaltung ergreift zusätzliche Maßnahmen

Landkreis zu Risikogebiet erklärt

Montag, 12. Oktober 2020 - 17:52 Uhr

von Newsdesk

Foto: picture alliance/dpa

Ab Mittwoch gilt in der Grafschaft Bentheim eine Sperrstunde für alle gastronomischen Betriebe. Außerdem wird in der Nordhorner Fußgängerzone eine Maskenpflicht verordnet. Damit reagiert die Kreisverwaltung auf den massiven Anstieg an Neuinfektionen. Das Land Niedersachsen hat die Grafschaft deshalb zum Risikogebiet erklärt.

„Der Inzidenzwert des Landkreises liegt heute bei 71,5. Es war damit zu rechnen, dass die Grafschaft auf dieser Grundlage zum Risikogebiet erklärt wird.“, erläutert Landrat Uwe Fietzek in einer Pressemitteilung. „Die weiterhin steigenden Fallzahlen sind bedenklich. Aus diesem Grund haben wir uns darauf geeinigt, zu den seit Sonntag geltenden Einschränkungen im privaten Bereich, zusätzliche Maßnahmen zu treffen.“, so Fietzek.

Ab Mittwoch gelten deshalb die folgenden Maßnahmen:

  • Für den gastronomischen Bereich gilt im gesamten Landkreis ab 23 Uhr eine Sperrstunde (bis 6 Uhr des Folgetages). Alle gastronomischen Betriebe (Restaurants, Kneipen und Cafés) müssen ab 23 Uhr geschlossen sein. Ausgenommen sind die Autobahnraststätten an den Autobahnen A 30 und A 31, die sich im Kreisgebiet befinden.
  • In der gesamten Fußgängerzone der Stadt Nordhorn gilt außerdem eine Maskenpflicht.

„Ich hoffe, dass wir durch diese neuen Maßnahmen die Geschwindigkeit aus der Dynamik des aktuellen Geschehens nehmen. Oberstes Ziel ist immer noch, die Corona-Pandemie einzudämmen. Sollten die Fallzahlen weiterhin rapide steigen, werden weitere Maßnahmen festgelegt.“, erklärt Landrat Fietzek.

Mit der Erklärung zu einem Risikogebiet geht auch ein Beherbergungsverbot einher: „Grafschafterinnen und Grafschafter, die in den Herbstferien einen Urlaub in anderen Regionen der Bundesrepublik geplant haben, sollten sich vor Reiseantritt in den jeweiligen Landesregelungen informieren, ob Einschränkungen für ihre Reise gelten“, empfiehlt Uwe Fietzek.

Bisher gelten in der Grafschaften für den privaten Bereich schon folgende Regeln:

  • Treffen und Feiern zu Hause dürfen – sowohl drinnen als auch draußen – nur noch mit maximal zehn Personen stattfinden.
  • Private Feiern in öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten wie zum Beispiel gastronomischen Betriebe dürfen nur noch mit maximal 25 Personen stattfinden.